Gefahren für den Goldbesitz

Viele kluge Leute haben die Geld- und Schuldenexplosion mit Recht als Vorstufe einer
kommenden Währungsreform erkannt und sind davor in Sachanlagen geflüchtet –
auch in Gold.

Sie haben insofern recht, als Gold in den Jahrhunderten zuvor immer werthaltig
geblieben ist, auch nach Währungszusammenbrüchen immer Liquidität garantierte
und als Realwert den Zusammenbruch der Geldwerte nicht mitgemacht hat, sondern
umgekehrt sogar im Preis gestiegen ist.

Gold ist also eine gute Vorsichtsanlage gegen Währungsmanipulationen und
Währungsreform. Diese Sicherheit wiegt fehlende Rendite aus Goldanlagen auf, weil
die Rendite nicht in Zinsen oder Gewinnen, sondern in der Preissteigerung liegt.

Es sind vor allem mittelständische Unternehmer, welche den Zusammenbruch unserer
Geldsysteme voraussehen und deshalb in Realsicherheiten gehen müssen, weil sie –
im Gegensatz zu 90 % der Angestellten – keine staatliche Altersversorgung haben,
also selbst für die Zeit danach (Währungsreform) vorsorgen müssen.

Goldbesitz ist aber nicht ganz risikolos. Woher die Gefahr kommt, hängt von den
finanzpolitischen und politischen Entwicklungen ab: „Der große Crash-Ratgeber“ des
Autors (2016, Kopp-Verlag) sieht unterschiedliche Gefahrenstufen:

Gefahren für Goldbesitz vor dem Crash:

Die meisten großen Goldbesitzer haben ihr Gold bei Banken hinterlegt, sogar
Staaten. Dies ist der Bundesbank zum Beispiel nicht gut bekommen: Sie darf
ihre bei der FED lagernden Goldbestände weder sehen noch zählen, weil sie
vermutlich nicht mehr vorhanden sind. Statt Gold hat die Bundesbank nur noch
Rechtsansprüche an einen dubiosen Schuldner. Vermutlich bekommt sie
dieses Gold nie wieder.
Gleiches ist Venezuela widerfahren. Ihre 240 Tonnen Gold lagern in London.
Die Bank of London weigert sich aber, dieses Gold herauszugeben.
Vordergründig, weil eine legale und eine illegale Regierung darum streiten, hintergründig aber wohl deswegen, weil das Gold gar nicht mehr da ist, längst
veruntreut. Die Goldunterschlagung wird also auf oberster Stelle längst
betrieben.

Gleiche Erfahrung machen aber auch private Goldbesitzer. Dem
Mittelstandsinstitut Niedersachsen sind mehrere Fälle bekannt, in denen
Schweizer Banken die Herausgabe des bei ihnen eingelagerten Goldes unter
unterschiedlichen Vorwänden dem Eigentümer verweigert haben;
insbesondere bei Erbfällen. Dieses Risiko ist noch höher bei
Goldaufbewahrungsbanken in Steueroasenländern. Da das Gold der Welt vor
allem durch Großinvestoren wie China und Russland eingesammelt wird,
andererseits auch mit Goldderivaten und Leerverkäufen in diesem Markt
hantiert wird, werden die Enttäuschungen privater Goldeigentümer über die
Bonität ihrer Goldverwahrstellen viel größer werden – mit anderen Worten:
Niemand weiß, ob er sein fremden Banken oder Aufbewahrern anvertrautes
Gold überhaupt noch wiederbekommt.

Würde das internationale Finanzsyndikat den Goldmarkt überhaupt schließen,
ist bereits vorgesehen, dann die restlichen gegenseitigen Verpflichtungen in
Geld abzudecken, also Gold überhaupt nicht mehr herauszugeben.

Und sollte es in einem oder vielen Ländern zu einem Goldverbot im Crash
kommen (um das Gold als neue Währungsbasis der Staaten einzusammeln),
würde alles bei Banken oder Aufbewahrungsstellen liegendes Gold staatlichen
Stellen gemeldet werden müssen und entweder abgegeben oder jedenfalls
nicht mehr herausgegeben werden.

Das gilt auch für Gold in Banktresoren. Wenn der Staat Goldabgabepflicht
einführt, kann Gold aus Banktresoren nicht mehr ungesehen entnommen
werden, wäre die Bank verpflichtet, dieses Gold nicht mehr herauszugeben
bzw. abzugeben. In fremden Tresoren liegendes Gold ist also nicht mehr im
eigenen Vermögen, sondern in der Verfügung der aufbewahrenden Stelle und
der diese kontrollierenden Staatsstellen.

Der „Crash-Ratgeber“ rät deshalb dazu, sich bei Gold nicht auf fremde
Zuverlässigkeit zu verlassen, sondern es selbst zu halten.

Goldgefahr nach dem Crash:

In einem Crash und einer Währungsreform werden die Finanzwerte wohl um 90
% vernichtet und wird dann bei den Umverteilern das Geschrei nach
„ausgleichender Gerechtigkeit“, nämlich nach Beraubung der Sachwertbesitzer,
ertönen. Dies gilt vordergründig gegen die Immobilieneigentümer, aber auch
gegen Goldbesitzer.

Bei Immobilieneigentümern hat das Bundesverfassungsgericht die
Eigentumsgarantie des Art. 14 GG auf 50 % bezogen. Wird höher belastet, wäre
das eine verfassungswidrige Enteignung. Gleiches muss aber nicht auch bei
Goldbesitz gelten.

Im Unterschied zu Immobilien kann der Staat aber Goldbesitz nur schwer
aufspüren. Er weiß nicht, wer wieviel wo hat und könnte auch nicht die Polizei
in Millionen Haushalte jagen, um dort Goldbesitz aufzuspüren. Privat
gehaltenes Gold ist deshalb relativ sicher, sogar sicher gegen Goldverbote oder
Abgabengebote

Bleibt nur die Frage, ob der Goldbesitzer nach Crash und staatlichem
Raubversuch überhaupt mit seinem Goldvermögen noch etwas anfangen kann.
Hier greift die Erfahrung des Verfassers aus der Kriegs- und Nachkriegszeit:
Immer, wenn der Staat gegen irgendwelche Güter intervenierte, Verbote oder
Preis- oder Abgabepflichten einführte, stieg der Schwarzmarktpreis dieser
Güter dramatisch an. Und Schwarzmarkt gab es immer.
Ein staatliches Goldverbot kann uns also nicht schrecken. Das privat gehaltene
Gold würde nach wie vor handelbar bleiben, sogar im Preis kräftig steigen. Das
wäre also kein Nach-, sondern ein Vorteil für Goldbesitzer.

Privat gehaltenes Gold

Privat gehaltenes Gold steht allerdings unter erhöhter Raubgefahr privater
Banden und internationaler Clans. Im Crash wird eine Verarmung vor allem der
Migranten diese dazu treiben, mit allen Mitteln legal oder illegal Einkommen zu erwerben. Das Crash-Buch rechnet sogar mit Bürgerkrieg um die noch
verfügbaren Ressourcen, auch um vorhandenes Vermögen. Dann wird sich
der Einbruchdiebstahl in Deutschland multiplizieren, werden die Armen und
Banden die Vermögenden vermehrt zu plündern versuchen.

Die wirklich „Reichen“ bekommen sie nicht, weil diese ihr Vermögen entweder
in ausländischen Oasen haben oder so gesichert, dass der Aufwand und das
Risiko für die Räuber zu hoch sind.

Bleibt also der Mittelstand wiederum als bevorzugte Plünderungsgruppe. Wir
müssen also selbst gehaltenes Gold nach dem Crash nicht nur gegen den
Staat, sondern auch gegen private Räuber sichern. Hierzu gibt es verschiedene
Möglichkeiten, die im Crash-Ratgeber geschildert sind, aber nicht publiziert
werden sollten. Wichtig wäre nur, dass auch diese Form der Goldsicherung
schon jetzt vorbereitet wird und nicht erst, wenn Märkte und Kontrollorgane
sensibilisiert sind.

Die Sicherung unseres Goldvermögens hängt also davon ab,

  • ob wir die Verfügungsgewalt behalten oder das Gold real an fremde
    Aufbewahrungsstellen (z.B. Banken) gegeben haben, die mehr auf andere
    Kommandos (Regierungen) hören als auf den Wunsch des Kunden
  • ob und wie wir unser Gold gegen öffentliche und private Räuber unauffindbar
    machen können.

Wer beides gewährleisten kann, für den ist selbst real gehaltenes Gold –
übrigens auch Silber – eine der vielleicht sichersten Vermögensanlagen.

Prof. Dr. Eberhard Hamer

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert