Dass es Korruption im Parteienkartell gibt, ist nichts Neues. Und dass das nicht nur eine Partei betrifft, auch nicht. Deshalb sind die jetzt aufgeflogenen Fälle in der Union auch keine Sensation. Einer, der das genau weiß und das teilweise verfassungswidrige Finanzgebaren derjenigen, die sich den Staat zur Beute gemacht haben, seit Jahren anprangert, ist der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim. In der neuen JF 12/21 (Titelseite) kommentiert er den jüngsten Skandal wie folgt:
Maskenskandal im Bundestag
Versagen in eigener Sache
Hans Herbert von Arnim
Die Skandale um Geschäfte mit Corona-Masken und Lobbyismus für Aserbaidschan durch Unionspolitiker bieten die Chance, Mängel und Lücken im Abgeordnetenrecht endlich zu beseitigen. Denn Bundestagsabgeordnete beziehen ein Monatsgehalt von 10.083 Euro, eine steuerfreie Kostenpauschale von 4.561 Euro sowie eine üppige Altersversorgung. Zudem dürfen sie Mitarbeiter für rund 25.000 Euro im Monat einstellen. Daneben können sie unbegrenzt Einkommen aus einem privaten Beruf beziehen. Das ist ein großes Privileg, denn kein anderer hauptberuflicher Amtsträger darf zwei Berufe ausüben. Deshalb sollten die Abgeordneten sich bei der Regelung ihrer Finanzen eigentlich größter Korrektheit befleißigen.
Leider ist das nicht der Fall. Große Teile der Regelungen sind gar verfassungswidrig. So die Kostenpauschale, die auch Abgeordnete mit sehr niedrigen Aufwendungen bekommen. Ihre Höhe, und die der Mitarbeiterpauschale, wird an der – gegen mögliche „Selbstbedienung“ so wichtigen – öffentlichen Kontrolle vorbei festgesetzt und immer wieder aufgestockt; auch das widerspricht verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Ebenso wie die Einkommenszulagen, die Ausschußvorsitzende, Vize-Fraktionsvorsitzende und ihre Obleute vielfach erhalten, weil schon die Diäten die volle Arbeitskraft entgelten. Gehalt und Versorgungen der Abgeordneten sind dynamisiert, und auch das ist verfassungswidrig. Immerhin wurde die Erhöhung 2020 ausgesetzt, dieses Jahr sinken sie gar leicht, da die Löhne zurückgehen. Doch ist das nur ein Klacks verglichen mit der Verschwendung, die 111 überflüssige Volksvertreter verursachen, die 2017 Überhang- und Ausgleichsmandate erhielten. Auch bei der Wahl im Herbst wird es wohl zu keiner wesentlichen Verkleinerung kommen. Das Versagen bei der Reform des Wahlrechts macht die mangelnde Bereitschaft des Bundestags, in eigener Sache zu handeln, besonders deutlich.
Daß all diese Verfassungswidrigkeiten nicht schon längst beseitigt wurden, liegt daran, daß die Begünstigten sich natürlich hüten, das Bundesverfassungsgericht anzurufen – und die Bürger kein Klagerecht haben.
Die Reformvorschläge, die nach Bekanntwerden der Skandalfälle von seiten der Union nun zu hören sind, gehen zwar in die richtige Richtung, reichen aber längst nicht aus. Dabei liegen die Vorschläge, Nebeneinnahmen völlig transparent zu machen und Korruption rigoros zu unterbinden, seit langem auf dem Tisch! Vor allem sollten die vielen Verfassungswidrigkeiten endlich beseitigt werden, denn das Parlament, das vom Bürger Rechtstreue verlangt, ist seinerseits ans Grundgesetz gebunden und darf sich nicht darüber erheben.
Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim lehrt an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.