Gerade in Zeiten von Corona: das Elternrecht auf Erziehung ihrer Kinder wieder stärken!

Von Stephan Ehmke

Die Corona-Politik hat tatsächlich auch etwas Gutes: Kinder verbringen mehr Zeit in Ihren Familien. Doch so sehr die Linken auch die (wenigstens teilweise illegalen) Restriktionen und Schikanen des Staates bejubeln, gerade dieser Fakt bereitet ihnen Pein. Ist es doch einer der Kernpunkte sozialistischer Politik, die Kinder möglichst frühzeitig und vollständig aus der Familie „herauszubrechen“, um sie der korrekten politischen Indoktrination (heute unter der Überschrift „Gender Mainstreaming“) zu unterziehen. Daher auch die Forderung linker Bildungsverbände, Kitas und Schulen möglichst früh wieder zu öffnen, denn wer weiß, was in den vier Wänden des trauten Heimes alles so passiert. So werden dann auch prompt die üblichen Verdächtigungen hervorgeholt: Mehr Zeit zu Hause bedeutet auch mehr Gewalt zu Hause. Das Schreckgespenst des stets betrunkenen und prügelnden Vaters wird dabei besonders gerne bedient. Um es klar zu sagen: Kindesmisshandlung darf nirgends und niemals geduldet werden und der Staat hat die Pflicht, dagegen vorzugehen. Dennoch dürfen nicht alle Familien, alle Eltern unter Generalverdacht gestellt werden.

Corona brachte auf diese Weise das Thema Schulunterricht zu Hause (auch: „Homeschooling“) wieder aufs Tableau. Denn was in diesen Zeiten ausnahmsweise möglich wurde, ist in Deutschland normalerweise verboten bzw. wird – von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich – nur in seltenen Ausnahmefällen genehmigt. Damit bildet Deutschland in Europa eine absolute Ausnahme. In fast allen anderen Ländern der EU ist der Schulunterricht zu Hause nicht nur erlaubt, sondern wird staatlicherseits auch gefördert. Die Länder tragen damit dem in den Menschenrechtserklärungen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union festgeschriebenen hohen Stellenwert des Erziehungsrechts der Eltern Rechnung.

So heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948: „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll“. Die Europäische Menschenrechtskonvention legt fest, dass der Staat das Recht der Eltern zu achten habe, „die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicher zu stellen“. Obwohl auch das deutsche Grundgesetz in Artikel 6 eine entsprechende Bestimmung erhält, ziehen bei uns Gesetzgeber und Justiz dem Hausunterricht sehr enge Grenzen. Dabei hat diese Art von Beschulung in Deutschland eine lange Tradition, der erst von den Nationalsozialisten ein Ende gesetzt wurde.

Eltern, die in Deutschland von ihrem Recht, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten, Gebrauch machen, werden von Behörden und Gerichten verfolgt, Befreiungen von der Schulpflicht werden nicht erteilt. Es kommt zu Konflikten, die in einigen Fällen schon mit hohen Geldbußen, Zwangsgeldern und Beugehaft oder sogar mit Entzug des Sorgerechts endeten. Über die spektakulärsten Fälle wurde in den Medien berichtet*. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit dem Thema Homeschooling befasst. Die Karlsruher Richter konnten sich bezeichnenderweise bisher aber nicht dazu durchringen, dem grundgesetzlich garantierten Elternrecht auf Erziehung ihrer Kinder einen Vorrang vor der nur in den Ländergesetzen verankerten allgemeinen Schulpflicht einzuräumen.

Warum nun diese restriktive Haltung? Die Liste der Vorbehalte gegen den Schulunterricht zu Hause ist zwar lang, die meisten halten einer genauen Untersuchung allerdings nicht stand. Eingehende wissenschaftliche Erhebungen, vor allem in den USA, belegen, dass der Hausunterricht fast durchweg eine hohe pädagogische Qualität aufweist. Im Vergleich zu Kindern an öffentlichen Schulen verfügen zu Hause unterrichtete Kinder vielfach über einen höheren Bildungs- und Leistungsstand. Bedenken, diese Kinder wären sozial isolierter oder würden ein
mangelhaftes Toleranzverhalten zeigen, sind nicht haltbar. Ganz im Gegenteil – sie sind oft aktiver und besser in Kirchengemeinden, Vereinen und anderen ehrenamtlichen Organisationen verankert, als andere Kinder und Jugendliche.

Keinesfalls lassen sich den Untersuchungen zufolge Tendenzen zu einer Bildung von „Parallelgesellschaften“ beobachten. Vor diesem Hintergrund erscheint es geradezu abstrus, wenn Behörden und Gerichte den Schulunterricht zu Hause nicht selten als „Gefährdung des Kindeswohles“ einstufen. Leider haben sich nicht unerhebliche Teile der Politik in Deutschland der irrigen, ideologielastigen Auffassung angeschlossen, der Staat sei der bessere Erzieher und ihm stehe daher die „Hoheit über den Kinderbetten“ zu.

Die Motivation der Eltern, ihre Kinder zu Hause unterrichten zu wollen, ist durchaus heterogen. Nur zu einem geringen Teil spielen religiöse bzw. Gewissensgründe eine Rolle. Oft handelt es sich um Kinder, die in den normalen Schulen nicht zurecht kommen, „gemobbt“ werden oder sonstige physische bzw. psychische Probleme aufweisen. Der Hauptgrund ist aber einfach
der Wunsch der Eltern, ihren Kindern die bestmögliche Bildung zukommen zu lassen. In diesem Zusammenhang lassen sich auch Ursachen in den bekannten Defiziten des öffentlichen Schulsystems ausmachen.

Vielfach unterrichten die Eltern ihre Kinder zu Hause selbst. Dabei hat sich gezeigt, dass nicht der Bildungsgrad der Eltern entscheidend ist, sondern deren vorbildliches Verhalten, die Einbindung des Unterrichts in die vertraute familiäre Umgebung und Sozialstruktur, die intensive Betreuung, eine flexible Zeitplanung sowie die Qualität der verwendeten Lern- und Lehrmittel. Zu Hause unterrichteten Kindern gelingt es ausweislich der wissenschaftlichen Untersuchungen früher und vollständiger, die Lernziele der entsprechenden Klassenstufe zu erreichen.

Schulunterricht zu Hause ist entgegen der landläufigen Meinung also keine ungeregelte Sache. In Ländern, in denen diese Form der Bildung allgemein zulässig ist, gibt es Unterstützung und Hilfen, die von den Eltern in Anspruch genommen werden können. Ebenso ist es ein Fehlschluss zu meinen, Heimunterricht-Eltern lehnten eine Aufsicht des Staates grundsätzlich ab. Selbstverständlich müssen auch zu Hause unterrichtete Kinder die staatlichen Prüfungen ablegen und die entsprechenden anerkannten gesetzlichen Schulabschlüsse erwerben.

Erfahrungen aus Ländern der ganzen Welt zeigen, dass Hausunterricht immer nur eine Minderheit betreibt. Keinesfalls wird das öffentliche oder sonstige private Schulsystem bzw. das Recht des Staates, die Schulbildung zu beaufsichtigen und vor allem hinsichtlich der Lern- und Prüfungsstandards zu reglementieren, in Frage gestellt. Befürchtungen in dieser Hinsicht haben sich längst als unbegründet erwiesen.

Corona kann und sollte also zum Anlass genommen werden, das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder wieder zu stärken, was auch die generelle und nicht nur ausnahmsweise Freigabe des Schulunterrichtes zu Hause beinhaltet.

 

*) So der Fall der Familie Romeike aus Baden-Württemberg, die 2010 in den USA Asyl erhielt, nachdem ihr von den deutschen Behörden der Unterricht zu Hause verwehrt worden war.

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