Karlsruhe: Grundrechte unter Klima-Vorbehalt

Dass der Klimawandel menschengemacht sei, ist wissenschaftlich keineswegs erwiesen, im Gegenteil, es gibt gravierende Zweifel. Ebenso, dass so etwas wie ein „Treibhauseffekt“ existiere und dass das Molekül CO2 physikalisch überhaupt in der Lage sei, für eine Erderwärmung verantwortlich zu sein. Dennoch erhob vergangene Woche das Bundesverfassungsgericht willkürliche „Klimaziele“, die von einer umstrittenen globalen Interessenlobby formuliert wurden, zum verfassungsrechtlichen Dogma und ordnete diesem die Grundrechte unter. Zur Erreichung dieser angeblichen „Klimaziele“ seien jetzt, so Karlsruhe, auch „gravierende Freiheiteinschränkungen“ verfassungsgemäß und verhältnismäßig.

Präsident Harbarth, CDU-Parteimann und Vertrauter Merkels, hat damit zweifellos die politischen Erwartungen, die an ihn gestellt wurden, erfüllt. Das jedenfalls untermauert der Jubel, der besonders von den Grünen und den ihnen hörigen Medien kommt. Nach „Corona“ dürfte damit „Klima“ den Weg Deutschlands abseits von Recht und Demokratie betonieren, so meint auch Dirk Maxeiner in seinem Beitrag auf „Achse den Guten“ am 29.4.2021.

Zum Beitrag „Bundesverfassungs-Gericht: Grundrechte jetzt nur noch unter Klima-Vorbehalt“.

Foto: Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Quelle: bundesverfassungsgericht.de.

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