Das Gutachten von neun Wissenschaftlern um den Medizinprofessor Matthias Schrappe schlug vergangene Woche ein wie eine Bombe. Schrappe und seine Kollegen stellen darin die Behauptung der Regierung massiv in Frage, es habe in der Corona-Pandemie überhaupt jemals eine Überlastung des Intensivversorgungsystems der Krankenhäuser in Deutschland gedroht. Und nicht nur das. Das Gutachten legt nahe, dass Zahlen über die Auslastung von Intensivstationen manipuliert worden sein könnten, um Subventionsgelder zu erschleichen. Ebenso seien die Behauptungen falsch, es stünden für die Intensivversorgung der Patienten zu wenig Pflegekräfte zur Verfügung. Darüber hinaus würden Krankenhäuser in Deutschland Patienten auf Intensivstationen verlegen, für welche diese Versorgung eigentlich gar nicht nötig sei, um die Auslastung künstlich zu erhöhen und Gelder dafür zu kassieren.
Auf diese massiven Vorwürfe reagieren Politik und medizinische Fachverbände naturgemäß empfindlich. Wie üblich wird dabei zumeist mit den bekannten Pauschalverurteilungen („Verschwörungstheorie“) und anderen Diffamierungen reagiert, nur nicht mit Sachargumenten.
Prof. Schrappe und Kollegen behaupten zudem, die Politik sei über die Tatsache, dass das Intensivsystem zu keinem Zeitpunkt auch nur einer Überlastung nahe gewesen sei, stets im Bilde gewesen. Als Beleg dafür führen die Wissenschaftler u.a. an, dass die Zahl der Intensivbetten 2020 – also mitten in der Pandemie – abgebaut worden sei, wogegen eigentlich das Gegenteil erforderlich gewesen wäre. Doch die Politik tat nichts dergleichen.
Treffen die Feststellungen Schrappes et. al. zu, so gesellt sich zu den bereits zahlreichen Skandalen um die Corona-Politik nun ein weiterer, vielleicht der größte. Abgesehen vom Verdacht der Täuschungen und der Korruption, in die möglicherweise auch die Politik verwickelt sein könnte, stellt das Gutachten die gesamte Grundlage für die Grundrechtseinschränkungen und den Lockdown in Frage. Denn alle seine Maßnahmen werden eben dadurch gerechtfertigt, dass eine Überlastung des Intensivbettensystems in Deutschland drohe und deshalb „Maßnahmen zur Gefahrenabwehr“ zum „Schutz der Bevölkerung“ ergriffen werden müssten. Und dies sind eben die massiven Grundrechtseinschränkungen, die wir zu Zeit erleben.
Gab es aber nie auch nur die Wahrscheinlichkeit einer Überlastung, sind alle diese Maßnahmen von vornherein rechts- und verfassungswidrig. Auf diese Problematik geht auch Prof. Dietrich Murswiek in seiner Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz ein. In diesem Interview mit Dr. Reiner Füllmich im Rahmen des „Corona-Untersuchungsausschusses“ geht der Verfassungsrechtler ausführlicher auf die Gesamtzusammenhänge ein (insbesondere ab 2:46:09).
Basiert also das Schrappe-Gutachten auf Tatsachen, was aus unserer Sicht nicht zu bezweifeln ist, enthüllt sich mit dem Intensivbettenskandal eine neue, mutmaßlich kriminelle Dimension des in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellosen Rechts- und Verfassungsbruches von Seiten der Regierung.
Hier sehen sie ein Video mit ausführlichen Erläuterungen zu dem Gutachten von Prof. Schrappe et. al. Es basiert auf einem Interview, das Schrappe der Zeitung „die Welt“ gegeben hat.
Dazu hier der Verweis auf die Webseite von Prof. Schrappe mit dem Text des Gutachtens.
Stephan Ehmke
Ob die Verbrechen im Zuge der „Corona-Plandemie“ auch eines Tages genau so penibel aufgeklärt
werden, wie die Verbrechen des Nationalsozialismus ?
Das darf mit Fug und Recht bezweifelt werden, weil alle maßgeblichen Stellen, die von Rechts
wegen ein fundamentales Interesse daran haben müßten, schon seit Jahren mit willfähigen und
kriminellen Subjekten besetzt sind, die eben kein Interesse daran haben und dafür auch noch
fürstlich belohnt werden !