Rechtsstaatlichkeits-Defizit?

Von Prof. Dr. Eberhard Hamer

Die EU rügt zurzeit Polen und Ungarn, dass sie die europäischen Rechtsstaatlichkeits-Standards nicht einhielten. So würde die Presse politisch gesteuert, würden die Gerichte politisch besetzt und habe die Exekutive auch entscheidendes Weisungsrecht bei den Staatsanwälten.

Diese Vorwürfe hört man auch aus GroKo-Kreisen, dabei sitzt Deutschland selbst im Glaskasten und hätte allen Grund, nicht nach außen, sondern auf sich zu zeigen:

  1. Die deutsche Presse ist ebenfalls inzwischen Regierungspropaganda, wird bisher schon mit 144 Millionen subventioniert, zusätzlich mit 600 Millionen von Soros für den „Kampf gegen Rechts“. Für das neue Jahr sind 400 Millionen für Bestechungsmittel zusätzlich in den Bundeshaushalt eingeplant. Kein Wunder, dass kein kritisches Wort mehr über die Regierung in der Presse steht, dass die größte Oppositionspartei in der Presse nicht mehr vorkommt – es sei denn mit Skandalen – und dass die Presse inzwischen auch die Verwaltung vor sich hertreibt, nach „Rechtsextremismus“ bei den Beamten zu suchen.

Mehr Einfluss als die deutsche Regierung kann eine autoritäre Regierung auf die Presse auch nicht nehmen. Wer die Presse kauft, kann sich über gleichen politischen Einfluss in anderen Ländern nicht beklagen!

  1. Nach der demokratischen Staatstheorie sollen Exekutive und Jurisdiktion getrennt sein. Dass dies nicht so sei, wird den Polen und Ungarn vorgeworfen.

Wieder einmal sitzen wir Deutschen auch in diesem Punkt im Glashaus:

  • Die Richter an den Höchstgerichten – insbesondere beim Bundesverfassungsgericht – sind entscheidende politische Weichensteller nicht nur bei der Auslegung von Gesetzen, sondern auch für deren Inhalt. Diese Richter werden aber in Deutschland nach politischen Kriterien ausgewählt, nicht nach fachlichen. Es ist am wichtigsten, ob ein Richter grün, rot oder schwarz ist, um ihn zum Bundesverfassungsrichter zu machen. Sogar schwach qualifizierte Politiker werden so Bundesrichter.

Kein Wunder, wenn das Bundesverfassungsgericht auf der Rechtsbasis einer Regierungslüge die Nichtrückgabe der enteigneten landwirtschaftlichen Betriebe 1990 entschied und immer wieder Geschlechterkriterien statt Fachkriterien als Qualifikation bestätigte. Solange die höchsten Verfassungsrichter ihren politischen Wohltätern dankbar sein müssen, werden auch deren Urteile immer politisch sein, gibt es keine Unabhängigkeit bei der Rechtsprechung von der Exekutive.

  • Gleiches gilt für die Weisungsrechte der Ministerien gegenüber den Staatsanwälten. Diese Weisung gilt nicht nur, ob ein Verfahren eingeleitet wird oder nicht, sondern vor allem auch, ob und in welchen Fällen Rechtsmittel durch die Staatsanwaltschaft eingelegt werden. Im Grunde wird also politisch entschieden, was als Rechtsbruch gelten soll, was verfolgt wird und was nicht und bei wem Hausdurchsuchungen (Höcke) stattfinden!

Ein Land, welches so politisch Strafverfolgung steuert, darf sich nicht über andere Länder erheben, in denen Gleiches geschieht!

  1. Ein demokratischer Rechtsbruch liegt auch darin, dass Kanzler und Minister – häufig sogar parlamentarische Staatssekretäre – dem Parlament angehören dürfen, also die Regierung ihr eigenes Handeln als Parlamentsmitglied selbst mitentscheidet.

Eigentlich sollte das Parlament die Regierung kontrollieren, da aber die Regierung über die Parlamentsmehrheit verfügt, wird sie nicht kontrolliert, sondern unterstützt. Wenn Abgeordnete der eigenen Regierungsmehrheit gegen ein Gesetz sind, werden sie in Parteizwang genommen oder zumindest unter Parteidruck gesetzt (Drohung mit Nichtaufstellung bei der nächsten Wahl), so dass praktisch heute das Parlament von der Regierung, statt die Regierung vom Parlament dirigiert wird.

Nur so war es erklärlich, dass Merkel mit ihren 180 Grad-Drehungen in der Energiepolitik, der Immigrationspolitik, der Umweltpolitik und bei der europäischen Schuldenübernahme ihre Regierungsfraktionen zwingen konnte, von heute auf morgen eine völlig andere als die den Wählern versprochene Politik zu betreiben – sogar gegen die Interessen dieser Wähler.

Wer um unsere eigenen Rechtsstaatlichkeitsdefizite weiß und dies verteidigt, darf nicht andere Länder dafür diffamieren (Polen, Ungarn). Wer den Verfassungsschutz gegen die Oppositionspartei in Stellung bringt, im Wahrheitsfall sogar deren Präsidenten absetzt; – und wer die Staatsanwaltschaft ebenfalls gegen die Opposition missbraucht, korrumpiert das zur politischen Neutralität verpflichtete Beamtentum.

Und wer die Staatssender für Regierungspropaganda instrumentalisiert und mit Millionenbeträgen im Kampf gegen die größte Oppositionspartei (AfD) missbraucht, darf nicht Freiheit und Neutralität der Medien in anderen Ländern fordern (Russland, China u.a.).

Politische einseitige Steuerung unserer Staatsorgane und unseres Rechts ist nicht nur verfassungswidrig, sondern widerspricht auch den immer wieder betonten „europäischen Werten“.

Foto: Prof. Dr. Eberhard Hamer. Quelle: Mittelstandsinstitut Niedersachsen.

 

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