Karlsruher Anmaßungen

In seinem umstrittenen „Klimaurteil“ hat das Bundesverfassungsgericht im März 2021 die Grundrechte den angeblichen Erfordernissen eines „Klimaschutzes“ untergeordnet, der mutmaßlich durch einen „menschengemachten Klimawandel“ erforderlich werde. Kritiker verweisen darauf, dass sich das Gericht dabei auf nebulöse Begrifflichkeiten, unbewiesene Behauptungen und höchst fragwürdige, einseitige Quellen (wie den „Weltklimarat“) stütze, die vor allem politisch-ideologisch motiviert seien. Abweichende wissenschaftliche Meinungen würden überhaupt nicht berücksichtigt. Einen vom Gericht behaupteten „Konsens“ der Wissenschaft, der Klimawandel sei „menschengemacht“ gebe es nicht. Im Gegenteil sprächen wesentliche Tatsachen dafür, dass der Klimawandel, wenn er denn stattfinde, nicht vom Menschen verantwortet werde, sondern natürlich Ursachen habe. Die Kritiker sehen weiter die Gefahr, das Urteil könne, analog zu den Corona-Maßnahmen, von der Politik genutzt werden, um unter dem Deckmantel „Klimaschutz“ Rechtsstaat und Demokratie weiter zu demontieren.

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider kommt zu dem Urteil, dass sich die Karlsruher Richter hier Kompetenzen angemaßt hätten, die ihnen nach Verfassung und Gesetzen zur Rechtsprechung gar nicht zukämen. Wir dokumentieren hier sein kritisches Gutachten zu dem Urteil vom 24. Mai 2021.

Zu dem Text (PDF).

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