Von Prof. Dr. Eberhard Hamer
Die vom Finanzsyndikat eingesetzte, nicht gewählte EU-Präsidentin reist zurzeit durch Europa und verteilt Milliardengeschenke. Kein Wunder, wenn sie überall freundlich aufgenommen wird. Rekonstruiert man aber, woher der Geldregen von 800 Milliarden kommt, den von der Leyen so üppig verteilt, dann fallen Falschbezeichnungen, Gesetzesbrüche, Manipulationen und einfach Lügen auf.
Wieder einmal hat die EU das Juncker-Prinzip betrieben: „Wir beschließen etwas, stellen es dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ So läuft die Machtzentralisierung des Brüsseler Politbüros und die Entdemokratisierung Europas.
Die EU ist als Wirtschaftsunion gegründet worden und hat hier ihren guten Zweck. Sie sollte von Anfang an nicht Zentralstaat werden, sondern die Souveränität der einzelnen Länder respektieren (Subsidiaritätsprinzip). Deshalb sollten die Finanzsouveränität, die Sozialsouveränität und die Verfassungssouveränität absichtlich weiterhin bei den Mitgliedsländern verbleiben.
Von Anfang an aber hat die Kommission[1] nach dem Vorbild der Zentralisierung der USA die Souveränität und Handlungsfreiheit der Mitgliedsländer in kleinen Schritten zu sich zentralisiert, dabei unterstützt vom Europäischen Gerichtshof, weil dieser ebenfalls ursprünglich nur für Streitigkeiten zwischen EU und Mitgliedsstaaten zuständig sein sollte, inzwischen sich aber als „oberster Rechtssprecher Europas“ auch in die internen Kompetenzen der Mitgliedsländer eingemischt und zum Oberverfassungsgericht erklärt hat, so dass er auch die Souveränitätsrechtsverletzungen der EU absegnet und damit die Zentralisierung entscheidend unterstützt.
„Mich interessiert nicht, wer die Macht hat, solange ich das Geld habe“ (Amschel Rothschild). Eine richtige Erkenntnis, dass bei den Finanzen die eigentliche Macht und Souveränität bei allen Organisationen liegt. Deshalb kämpfte die EU immer wieder gegen die Finanzsouveränität der Mitgliedsländer, dass sie von Beiträgen dieser Mitgliedsländer leben müsste und keine eigene Finanzsouveränität durch eigene EU-Steuern[2] hatte.
Die Mitgliedsländer waren bisher eifrig darauf bedacht, ihre Finanzsouveränität nicht aus den Händen zu geben, um Entscheidungsmitsprache zu behalten, statt – wie in den USA – in den Provinzstatus zurückzufallen. Vor allem die deutschen Politiker (Kohl, Merkel) haben geschworen, „keine Euro-Bonds zuzulassen“ und die Finanzsouveränität Deutschlands nicht abzugeben, weil wir immerhin der größte Zahler der EU-Ausgaben sind und ohne eigene Finanzhoheit Deutschland nicht mehr bestimmen könnte, welche Einnahmen die EU haben soll und welche Abgaben sie aus Deutschland überhaupt bekommt. Denn die EU-Mehrheit von 22 Netto-Empfängerstaaten könnte die wenigen (5) Zahlerstaaten jeweils überstimmen und höhere Einnahmen der EU und damit Zahlungen an sich erzwingen. Aus deutscher Sicht war es deshalb entscheidend, die Finanzsouveränität zu behalten, um nicht über die EU zugunsten von 22 Pleitestaaten ausgeplündert zu werden.
Dies hat sich nun durch den Macron-Merkel-Putsch vor einem Jahr grundsätzlich verändert. Merkel – und mit ihr die Bundestagsmehrheit – hat unter dem schönen Namen „Wiederaufbaufonds“ zugestimmt, dass die EU 800 Milliarden an die Pleiteländer auszahlen dürfe, um davon die Hälfte (390 Mrd. EUR) zu verschenken, die übrigen als Darlehen. Die meisten Hilfen bekommt Italien (191,5 Mrd.), Spanien (69,5 Mrd.), Frankreich (40,9 Mrd.) und Griechenland (30,5 Mrd.). Begründet wurde dies mit der angeblich durch die Corona-Krise maroden und geschrumpften Wirtschaft dieser Länder. In Wirklichkeit waren diese Länder aber schon seit Jahren pleite, lebten von Schulden, Finanzmanipulationen und Euro-Hilfsfonds (Target, EFSF[3], ESM[4]) und immer wieder neuen Rettungsschirmen. Da alle diese Hilfen nichts genützt haben, sondern die Schuldenumverteilungspolitik von Regierung zu Regierung weitergeführt wurde[5], soll nun unter Corona-Vorwand der große Billionenschlag erfolgen – angeblich, um die Pleiteländer wiederaufzubauen, in Wirklichkeit aber, um allgemeine Zustimmung zu einer zentralen Finanzsouveränität der EU zu bekommen. Da alle Mitgliedsländer irgendwelche Beträge aus dem Fonds bekommen sollen, haben deren Parlamente zugestimmt. Der Deutsche Bundestag wurde mit der Hilfssumme von 25 Milliarden dazu gelockt, seine Zustimmung zu einer Haftung von 800 Milliarden Euro zu übernehmen, und trotzdem haben alle Parteien gegen die größte Oppositionspartei (AfD) zugestimmt.
Von allen Seiten kamen Warnungen – aus der Wissenschaft, der Mittelstandsforschung, der Politik, der Opposition –, dass die Kreditaufnahme der EU von über 800 Milliarden mit dem geltenden EU-Recht nicht vereinbar sei. Das verstoße gegen Artikel 311 AEUV[6], welcher die Schuldenaufnahme zur Haushaltsfinanzierung der EU verbietet, aber auch gegen Artikel 125 AEUV, der eine wechselseitige Haftung der EU-Staaten untereinander untersagt. Gerade diese beiden Regeln des EU-Rechts wurden hier gebrochen, obwohl sie maßgeblich dafür waren, dass die heutigen EU-Verträge überhaupt zustande gekommen sind.
Schon gegen den ESM[7] hatten der AfD-Gründer Prof. Lucke u.a. geklagt, weil damit schon eine deutsche Haftung von bis zu 700 Milliarden Euro begründet würde. Das Bundesverfassungsgericht hat die Haftung nur anteilig auf 171 Milliarden gesehen und begrenzt, weil es unterstellte, dass die übrigen Länder ihren Haftungsanteil selbst bezahlen wollten und könnten – eine irreale Annahme, wie sich heute zeigt.
Dass das Direktorium des ESM nicht nur Immunität hat, sondern auf Kosten der Mitgliedsländer auch das Grundkapital eigenmächtig erhöhen, auf Rechnung der Mitgliedsländer frei schalten und walten, selbst unlimitierte Kredite aufnehmen, Anleihen von Staaten aufkaufen sowie sämtliche Kapitalmanipulationen durchführen, also wie eine Bank frei operieren kann, hat das Bundesverfassungsgericht offenbar vorsätzlich übersehen.
Das Mittelstandsinstitut kritisiert „der Euro-Fonds verlagert unwiderruflich und bedingungslos die Finanzkompetenz aus den nationalen Parlamenten in die Obergewalt des Politbüros in Brüssel. Der Fonds wird praktisch nationaler Finanzpolitik übergeordnet, darf Gelder abfordern, Maßnahmen vorschreiben und Kontrollen durchführen. Praktisch wird also den einzelnen Euro-Ländern ein Teil ihrer finanzpolitischen Souveränität entzogen und über den Fonds nach Brüssel verlagert. Die Befürworter des Fonds gaben vor, damit die unsoliden Länder disziplinieren zu wollen. In Wirklichkeit aber wollten sie die nationalen Demokratien ihrer Finanzkompetenzen berauben, die Mitgliedsländer zugunsten einer Euro-Zentralisierung entdemokratisieren“ [8].
Mit der Entscheidung für den Euro-Fonds ESM war nicht nur eine finanzpolitische Grundsatzentscheidung getroffen, sondern waren auch im Sinne von Mitterand und Kohl die Weichen vom europäischen Staatenbund zum zentralen Bundesstaat Europa „unwiderruflich und bedingungslos“ gestellt. Der Bundestag hat sich mit seinem Zustimmungsbeschluss zum Euro-Fonds praktisch finanzpolitisch und demokratisch selbst kastriert.
Da aber der Euro-Fonds ESM nur Kredite geben durfte, nicht Geschenke, d.h. verlorene Zuschüsse, war er unter den Pleitestaaten nicht beliebt, blieb seine Wirkung begrenzt. Deshalb hat die EU-Kommission die durch den Lockdown in den Mitgliedstaaten verursachte Corona- und Wirtschaftskrise benutzt, um 2020 ein doppelt so großes (750 Mrd. Euro) „Wiederaufbauprogramm Next Generation EU“ vorzulegen, welches 390 Milliarden Zuweisungen (Geschenke) und 360 Milliarden Euro Kredite vor allem an die konkursreifen Mitgliedsländer Italien, Frankreich, Spanien und Griechenland, vergeben sollte. Begründet wurde dies mit den Wirkungen der Corona-Krise und mit angeblich notwendigen Umweltschutzinvestitionen; – in Wirklichkeit aber bedeutete dies für Italien, Frankreich, Spanien und Griechenland nur, Haushaltslöcher zu stopfen und deren Konkursverschleppung.
Niemand dachte noch, als Merkel „zur Besprechung von EU-Maßnahmen“ im Vorjahr nach Paris flog und die Ablehnung von Euro-Bonds bestätigte, dass innerhalb eines Tages Macron sie um 180 Grad in Richtung Schulden- und Fiskalunion umgedreht hätte. Welche Mächte dahinter standen, wissen wir bis heute noch nicht.
Begründet wurde dieser Fonds mit der Ausnahmeregelung des Art. 175 Abs. 3 AEUV, welcher nur für Ausnahmefälle eine „Aufbau- und Resilienzfazilität“ als einmalige Ausnahmemaßnahme in einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation erlaubt.
Im Bundestag erhofften sich die Gegner der europäischen Finanzzentralisierung Hilfe vom Bundesverfassungsgericht, welches vor einigen Monaten der Europäischen Zentralbank bereits unbeschränkte Schuldenfinanzierung untersagte und diese verpflichtet hatte, dem Bundestag die Haftungssumme genau zu begründen. Der AfD-Gründer und Europaabgeordnete Prof. Lucke und andere hatten dann wiederum eine „Einstweilige Verfügung“ gegen den 750 Milliarden-Fonds beantragt mit der Begründung, dass wer solche gigantischen Summen ausgebe, dafür Einnahmen haben müsse, für die die EU keine Kompetenz habe und dass diese angeblich nur bis 2025 geltende Einmalmaßnahme praktisch den Übergang in eine Schulden- und Finanzunion darstelle. Das Bundesverfassungsgericht solle deshalb die Zustimmung des Bundestages stoppen. Dieser Eilantrag wurde allerdings abgewiesen, nachdem die Telefonleitungen zwischen Berlin und Karlsruhe heißgelaufen waren. Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht, dessen Richter vor allem nach politischen statt nach fachlichen Gründen ausgesucht werden, im Sinne seiner politischen Wohltäter entschieden.
Am 18. Juni kam als einer der letzten Punkte abends noch eine notwendige Zustimmung (Art. 23 Abs. 3 GG) zur Auszahlung von Geldern der „Next Generation EU“ durch die EU unter dem Namen „Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz / ERATG“ auf die Tagesordnung des Bundestages und wurde gegen die Stimmen der AfD sowie der Schäffler-Gruppe der FDP und 11 CDU-Abgeordneten beschlossen, also praktisch die Auszahlung von 800 Milliarden Euro an die Mitgliedsländer mit deutscher Gesamthaftung auf alles genehmigt.
Dieser Zustimmungsbeschluss des Bundestages ist nun der entscheidendste Schritt zur Kompetenzverlagerung der Finanzsouveränität aus den Mitgliedsländern auf die EU, weil damit die Schulden vergemeinschaftet werden[9], weil die EU damit Finanzkompetenz oberhalb der Mitgliedsländer bekommt und weil derjenige (die EU), der für solche Ausgabesummen ermächtigt wurde, zwangsläufig auch Einnahmekompetenz bekommen muss, um diese Ausgaben überhaupt finanzieren zu können. Der 18. Juni 2021 wird als ein entscheidender Zentralisierungstag in die EU und in die europäische Geschichte eingehen, denn die Zustimmung der 22 Empfängerländer ist ihr Vorteil, die Zustimmung des Hauptzahlers Deutschland dagegen unser finanzieller Selbstmord.
Wer nämlich die Haftung für 800 Milliarden Euro übernimmt und weiß, dass die übrigen Mithafter nichts haben, nichts zahlen können und wollen und somit der größte Teil der Gesamthaftung der Schuld beim solidesten Schuldner hängenbleibt, der weiß auch, dass eine deutsche Zustimmung das ganze Projekt der EU tragen – finanzieren – muss.
Der ehemalige Sparkassenangestellte Schäuble hat uns belehrt, dass „Bürgschaft keine Zahlung“ sei. Ähnliche dumme Sprüche kamen von den Befürwortern der Auszahlungsgenehmigung, von CDU, SPD, FDP, vor allem von den Grünen. Dass die AfD dagegen war, wurde ihr als „Europafeindlichkeit“ und Rechtsextremismus angekreidet. Und dass sie nun Klage beim Bundesverfassungsgericht dagegen einlegt, wird uns nach bisherigen politischen Verhaltensnormen des Bundesverfassungsgerichts nichts bringen, weil das Urteil „mangels Eilbedürftigkeit“ (BVerfG) erst in Jahren kommen wird, wenn es von den Fakten längst überholt ist.
Unser Staat hat also jetzt nicht nur die eigenen Schulden von 300 Milliarden Euro, sondern auch zusätzliche 800 Milliarden Euro EU-Ausbaufonds. Zu diesen 1,1 Billionen kommen noch die Schulden der EZB für die wertlosen Bonds der Pleitestaaten und der Verlust von ca. zwei Billionen Darlehensschulden, welche die Pleiteländer auf unsere Kosten an die EZB weitergereicht haben.
Mit dem Auszahlungsbeschluss hat der Bundestag in nur einer Sitzung eine Finanzbombe platzten lassen, welche alle Sparmaßnahmen dieser und künftiger Regierungen sinnlos macht. Was bringt es, ein, zwei oder drei Millionen oder Milliarden zu sparen, wenn man für mehr als 3 Billionen Schulden haftet?
Ebenso werden sich Rentner, Kranke und Sozialhilfeempfänger und die wohlstandsverwöhnte Jugend in den nächsten Jahren fragen, warum ihnen die Staatsleistungen um Millionen oder Milliarden gekürzt werden müssen, wo doch unsere CDU/SPD-Regierung und ihre Diener im Bundestag Billionenschulden für andere leichtfertig übernommen haben.
Und der deutsche Mittelstand, dem schon jetzt die höchsten Steuern und Sozialabgaben der Welt abgezwackt werden, der die höchsten Energiekosten zahlen muss und der jeden Tag hören muss, dass er mehr für die rot-grüne Umverteilung leisten müsse, wird sich wiederum als Verlierer der schwarz-rot-grün-gelben Politik sehen – soll sie aber dennoch wieder wählen.
Das für unsere Zukunft tödlichste „Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz“ zum Nutzen der EU hat nicht nur einen unverständlichen Decknamen für den eigentlichen Zweck der Zahlungsfreigabe bekommen, sondern wurde auch von den mit 141 Millionen durch die Regierung bestochenen Medien vorsätzlich nicht thematisiert, zumeist nicht einmal erwähnt.
Der Haftungs-Betrug unserer Politiker am Bürger hat – weil nicht erwähnt – dadurch auch keine Wellen und keine Wut erzeugt, was sicher für die kommende Wahl schädlich gewesen wäre.
[1]Nicht ein gewähltes, sondern eine Politkommission wie in der Sowjetunion von Kommissaren mit einer nicht gewählten, sondern ebenfalls vom Finanzsyndikat ernannten Präsidentin
[2]Mit Ausnahme einzelner Zölle
[3]Europäische Finanzstabilisierungsfazilität
[4]Europäischer Stabilitätsfonds
[5]Die erste Griechenland-Hilfe bei 180 Mrd. Schulden bestand aus 80 Mrd. Erlass und 100 Mrd. Darlehen. Inzwischen hat Griechenland über 600 Mrd. Schulden und ist schwächer als vorher.
[6]Artikel des EU-Vertrages
[7]Europäischer Stabilitätsmechanismus. Im Volksmund: Europäisches Schuldenmonster
[8]Schäffler/Hamer „Warum lassen wir das geschehen?“, Hannover 2018, S. 13
[9]Obwohl alle Abstimmungsparteien vorher gegen Euro-Bonds gewettert haben