Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte veröffentlichte am 5.9.2021 einen Aufsatz, in dem die Verfassungswidrigkeit eines direkten und indirekten Impfzwanges in klarer Form dargelegt wird. Interessant ist das Gutachten auch deshalb, weil die aktuellsten internationalen Studien zu Covid-19 verwendet und mit Quellen belegt werden.
Immer noch weigern sich die deutschen Gerichte, solche klar belegten Tatsachen in ihre Entscheidungen zur Corona-Politik einzubeziehen, wie es eigentlich ihre Pflicht wäre. Ja, sie nehmen sie nicht einmal zur Kenntnis und folgen statt dessen stur der Regierungsmeinung. Vor dem Hintergrund, dass zur Zeit Menschen, die ihr Grundrecht wahrnehmen, die Covid-Impfung abzulehnen, systematisch von politischer Seite stigmatisiert und entrechtet werden sollen, ist dies besonders erschütternd. Viele Bürger haben bereits jedes Vertrauen in den Rechtsstaat verloren.
Wir empfehlen das Gutachten hier auch den Nichtjuristen zur Lektüre.
Dazu kann ich nur sagen, daß ich mich ums „verrecken“ nicht als Versuchskaninchen mißbrauchen
lassen werde, denn im strengen juristischen Sinne ist es ja nicht einmal eine „Impfung“, sondern
die Verabreichung einer Genmanipulierten Substanz!
Für mich gilt nur die 3 U-Regel: Ungetestet – Ungeimpft – Unbeugsam