Es gibt auch in der Corona-Krise keinen „Befehlsnotstand“

Eine der Lehren, welche die Bundesrepublik Deutschland aus den totalitären Phasen der Vergangenheit gezogen hatte, war die Abschaffung des Tatbestandes des Befehlsnotstandes. Er besagte, dass dem Ausführenden eines Befehls, wäre dieser auch rechtswidrig oder sogar strafbar, keine Folgen drohten, wenn er sich auf die Konsequenzen des Ungehorsams berufen konnte. Im demokratischen Rechtsstaat hat dagegen jeder Empfänger eines Befehls oder einer Anweisung selbständig nach bestem Wissen oder Gewissen zu prüfen, ob diese gegen die Verfassung, ein allgemeines Gesetz oder auch gegen das Sittengesetz verstößt. Er hat dann zu entscheiden, ob er diesen Befehl bzw. diese Abweisung befolgen soll bzw. darf oder nicht. Liegen verbrecherische Befehle oder Anweisungen vor, so ist es seine moralische Pflicht, den Gehorsam zu verweigern.

Diese Prüfungspflicht obliegt jedem Staatsbediensteten in Uniform und Zivil, aber auch jedem anderen Staatsbürger. So dem militärischen Vorgesetzten, der einem Untergebenen einen Impfbefehl gibt, der offensichtlich grundrechtswidrig ist und gegen das Soldatengesetz verstößt; dem Polizisten, der friedliche Bürger, die ihr Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrnehmen, Gewalt antut; der Verwaltungsbeamte, der eine Versammlung aus Gründen untersagt, von denen er von vornherein weiß, dass sie keiner gerichtlichen Prüfung standhalten werden; der Arzt, der Kindern eine nicht-indizierte Impfung verabreicht, von der er weiß, dass sie nicht ausreichend erprobt wurde und deren Nebenwirkungen und Langzeitfolgen weitgehend unbekannt sind; aber auch der Ladenbesitzer, der Menschen aussperrt, nur weil sie ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wahrnehmen. Sie alle können sich auf keinen „Befehlsnotstand“ berufen, keiner von ihnen kann sagen „Es ist ja so angeordnet worden“.

Wir hatten gedacht, in einem Deutschland des 21. Jahrhunderts solche Dinge nicht mehr ansprechen zu müssen. Wir haben uns getäuscht. Es ist in diesen Tagen, in denen ein deutscher Regierungschef bei seinem Handeln (wieder einmal) keine „roten Linien“ mehr kennen will, dringlicher denn je, alle in der Corona-Krise verantwortlich Handelnden an ihre sittliche und moralische Pflicht zu erinnern, dort Widerstand zu leisten, wo Konformität zu Unrecht, ja zum Verbrechen wird.

Karl M. Richter

One thought on “Es gibt auch in der Corona-Krise keinen „Befehlsnotstand“

  1. Das mache ich alles schon seit Beginn dieser Plandemie. Sämtliche rechtswidrigen Maßnahmen
    ignoriere ich, als wenn es sie nicht gäbe oder unterlaufe sie und schaufele wo immer möglich
    so viel Sand wie möglich ins Getriebe und trage auch selbstverständlich nirgendwo einen Maulkorb.
    Werde mir auch keine Giftspritze verabreichen lassen, geschweige denn irgendwelche wie immer
    gearteten Bußgelder bezahlen und ich finde tagtäglich immer mehr Nachahmer !
    SO muß es sein !

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