Mehrverdienst durch Wahl?

von Prof. Dr. Eberhard Hamer

Das Landgericht Braunschweig hat im Fall des früheren VW-Betriebsratschefs Osterloh entschieden, dass dieser nicht mehr verdienen dürfe (750.000 Euro) als er vorher im Werk verdient habe (50.000 Euro).

Schon immer hat die Mittelstandsforschung bemängelt, dass ein Teil der hohen Betriebsratsgehälter Korruption sei, dass das Amt als Betriebsrat fremdnützig statt eigennützig bleiben müsse, also nicht aus eigenen Vorteilsgründen angestrebt werden dürfe.

Dass Osterloh-Urteil wird deshalb den Missbrauch der Konzerne in Frage stellen, die bisher schon ihren Betriebsratsvorsitzenden automatisch Vorstandsgehälter gaben, obwohl der Betriebsrat nicht Führungsfunktion im Unternehmen hat, sondern nur Kontroll- und Sozialaufgaben.

Das Urteil des Landgerichts Braunschweig weist aber auch in einem anderen Bereich in die richtige Richtung: Bundestags- und Landtagsabgeordnete verdienen, wenn sie gewählt sind, plötzlich ein Vielfaches dessen, was sie vorher bekommen haben. Es gibt vor allem bei Rot-Grün genügend Fälle von Hartz-IV-Karrieren, die dann plötzlich als Bundestagsabgeordneter 30.000 Euro pro Monat verdienen. So wird ein Abgeordnetenmandat für Gescheiterte und Versager unserer Gesellschaft immer attraktiver, während sich Unternehmer und andere Tüchtige unserer Gesellschaft durch ein Abgeordnetenmandat meist nicht verbesserten.

Beispiel Baerbock: nichts gelernt, nichts geleistet, nicht gearbeitet, als Abgeordnete 30.000 Euro und zusätzlich als Bundesaußenministerin 20.000 Euro, also insgesamt 50.000 Euro ohne Bildung und nur für Schwätzen so viel, wie 8 bis 10 fleißige Arbeiter für produktive Arbeit im Monat mühsam verdienen.

Dass man ohne Bildung und ohne Qualifikation als Abgeordneter so viel verdienen kann wie 10 Arbeiter, treibt Bildungsgescheiterte in politische Karrieren.

Statt der Auswahl der Besten findet dadurch eine Auswahl der Schlechten statt, denn auch innerhalb der Parteien sind die Besseren die gemeinsamen Feinde der Schlechteren und bekämpfen letztere die Besseren so lange, bis sie diese lästige Konkurrenz für den eigenen Aufstieg beseitigt haben und dann zum Kampf untereinander übergehen können.

Leute wie Baerbock, Habeck, Roth und die von ihnen in hohe politische Ämter nachgeholten Halbgebildeten hätten in der Wirtschaft keinerlei Chancen. In der Wirtschaft geht es nämlich um Erfolg. Erfolg erfordert in der Regel Qualifikation und Fachbildung. Wer keinen Erfolg hat, muss gehen.

In der Politik dagegen kommt es auf Präsentation, Netzwerken und Kameraderie an. Dafür haben vor allem Leute Zeit, die Sitzungen bis zu Ende durchhalten können, weil sie am nächsten Tag nicht in einem Beruf gebraucht werden oder doch als öffentliche Diener Rücksicht einfordern können.

Unternehmer dagegen sind für die Politik ungeeignet, sie wollen nicht schwätzen, sondern etwas bewirken und sie haben nicht endlos Zeit für Debatten, sondern müssen am nächsten Tag wieder ihren Betrieb leiten und die Existenz von Mitarbeitern sichern.

Wir haben deshalb in der Politik häufig Negativauslese und erbitterten Kampf, weil es ja um Einkommensgrößen geht, welche für Durchschnittsbürger durch Eigenleistung in der Wirtschaft oder Verwaltung nicht erreichbar wären.

Das Urteil des Landgerichts Braunschweig sollte deshalb in die Politik verlängert werden. Die gewählten Politiker sollten nicht Spitzengehälter ohne Grund, sondern nur das Gehalt weiter beziehen, was sie vorher selbst verdient haben. Dann wäre die Politik kein Geschäft, sondern Gemeinwohlaufgabe.

Der Unterzeichner hat diesen Vorschlag bereits vor 30 Jahren in einer Zivilversammlung in Baden-Württemberg gemacht und wütende Reaktionen eines Abgeordneten. Der Unterzeichner zeigte Verständnis, denn dieser würde bei Voreinkommen statt 30.000 Spitzengehalt wieder BAföG bekommen. Der Korruptionsweg dieses Abgeordneten zeigte allerdings, dass sein Mandat nicht gerechtfertigt war.

Noch einmal: Auch Abgeordnete sollten nur das verdienen dürfen, was sie vorher aus Eigenleistung verdient hatten. Wer eben als Unternehmer wie Merz Millionen verdient, soll diese weiter bekommen, wer aber BAföG hatte, könnte den Durchschnittsverdienst aller Beschäftigten (3.400,00 Euro) bekommen und die Mitarbeiterpauschale, nicht aber den 10fachen Durchschnittsverdienst. Finanzielle Gründe sollten für ein Mandat nicht die entscheidende Rolle spielen.

 

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