von Stephan Ehmke
Einer Befreiung vom Schulunterricht, auch in Teilen, stimmen die Behörden in den allermeisten Fällen nicht zu. Und dies, obwohl die Charta der Vereinten Nationen das Recht der Eltern betont, die Erziehung ihrer Kinder in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht zu bestimmen. Auch die Europäische Union bekennt sich – wenigstens nach außen hin – dazu.
In der Bundesrepublik Deutschland aber wird dieses Recht ignoriert, obwohl das Grundgesetz das Elternrecht auf Erziehung (Artikel 6) ebenfalls festschreibt. Die diesbezügliche Situation haben wir in diesem Beitrag genauer beschrieben.
Eltern, die ihre Kinder aus Gewissengründen nicht am öffentlichen Unterricht – ganz oder in Teilen – teilnehmen lassen wollen, geraten mit dem Staat in Konflikt. Dies beginnt mit Bußgeldern, geht über Erzwingungshaft bis hin zu einer Entziehung der Kinder, vorübergehend oder dauerhaft.
Einige Eltern haben sich in Deutschland diesen Konsequenzen gestellt, andere haben das Land verlassen. Denn in fast allen anderen Länder der EU – und auch weltweit – ist der Schulunterricht zu Hause erlaubt.
Doch in Deutschland gibt es Rat und Hilfe für Eltern, die sich in diesem Gewissenskonflikt befinden. Auf einige Angebote möchten wir an dieser Stelle hinweisen:
Die Aktion „Kinder in Gefahr“ des „Deutschen Vereins für Christliche Kultur e.V.“ klärt über die Situation und die Folgen insbesondere des staatlichen Sexualkundeunterrichtes auf und setzt sich mit Petitionen dafür ein, dass eine Befreiung von diesem Unterricht möglich wird. Alle Bürger können diese Petitionen unterstützen.
Die „Philadelphia-Schule, Freies Christliches Heimschulwerk e.V.“ gibt Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten, umfassende pädagogische Unterstützung.
Der Verein „Schulunterricht zu Hause e.V.“ erteilt vor allem juristischen Rat für diejenigen Eltern, die mit den Behörden im Konflikt liegen. Für den Verein sind eine Reihe von Rechtsanwälten tätig, die sich mit der Problematik seit Jahren beschäftigen.
Das „Netzwerk Bildungsfreiheit“ verbindet Menschen und Initiativen, die sich für die gesetzliche Zulassung des Hausunterrichtes auf der Grundlage des grundgesetzlich garantierten Erziehungsrechtes der Eltern einsetzen.
Die Aktion „Lebensrecht für Alle e.V.“ setzt sich in erster Linie gegen Abtreibung und Euthanasie ein, kämpft darüber hinaus aber auch für alle Belange der christlichen Familien. In gleicher Weise ist auch der „Bundesverband Lebensrecht“ tätig.
Der „Verein Familien-Schutz“ setzt sich für die traditionelle Ehe und Familie ein.