Nachdem es bei moslemischen Massenkundgebungen in Nordrhein-Westfalen zu offensichtlich koordinierten Forderungen nach Errichtung eines „Kalifats“ in Deutschland (i.e. ein islamischer Staat mit dem ausschließlichen Gesetz der Scharia) gekommen ist, gehen die Wellen in der Mainstream-Presse hoch. Zunächst hatte die NRW-Polizei noch abgewiegelt, doch nach der breiten öffentlichen Aufregung ermittelt nun auch der Staatsanwaltschaft wegen „Volksverhetzung“.
Doch sind Forderungen nach einem „Kalifat“ in Deutschland keineswegs neu. Und es sind auch nicht immer die radikalsten Islamisten, die diese Forderung stellen. Bereits im Jahre 2011 hat der renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider in einem Buch die Frage aufgeworfen, ob der Islam per se als verfassungsfeindlich einzustufen sei. Denn der Islam, so Schachtschneider, kenne grundsätzlich keine Trennung von Religion und Politik. Eine Säkularisation wie im Christentum habe es dort nie gegeben, und jegliche Ansätze dazu seien marginal geblieben. Der früher propagierte angeblich liberale „Euro-Islam“ war immer eine Chimäre, so der Rechtsprofessor aus Berlin.
Im Gegenteil sei das Streben nach einer Verwirklichung der politischen Herrschaft dem Islam immanent, wie seine Geschichte belege. Dies wäre aber mit den Prinzipien einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eindeutig nicht zu vereinbaren. Das Grundrecht der freien Religionsausübung würde eine solche politische Betätigung keinesfalls abdecken.
Schachtschneider sieht bereits das Kopftuchragen und den Muezzinruf als eine solche politische Betätigung an. Denn dies seien Äußerungen, die einen klaren Herrschaftsanspruch signalisierten. Auch Moscheen und Minarette würden einen solchen Anspruch, der mit unserer Demokratie nicht vereinbar sei, demonstrativ in die Öffentlichkeit tragen. Dies würden Äußerungen von islamischen Gelehrten und Politikern belegen.
Die antisemitischen und antiisraelischen Ausschreitungen eines islamischen Mobs auf Deutschlands Straßen haben die Diskussion um die Grundrechtskonformität der islamischen Religionsausübung und die erforderliche Reaktion der „wehrhaften Demokratie“ darauf, wieder aufgeworfen. Der so genannte „Verfassungsschutz“, bisher auf diesem Auge eher blind, sollte sich seiner eigentlichen Aufgabe wieder bewusst werden und sich gegen die wahren Verfassungsfeinde wenden, statt grundrechts- und gesetzestreue Patrioten zu verfolgen, nur weil sie dem herrschenden Parteienkartell ein Dorn im Auge sind.
Lesen Sie hier eine Abhandlung von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider mit dem Titel „Religionsgrundrechte – nicht für den Islam (Verweis abgerufen am 20.11.2023).
Stephan Ehmke