Der Inhalt des von Russland abgehörten Gespräches hoher Bundeswehroffiziere, in dem über einen unter deutscher Beteiligung durchzuführenden Raketenangriff auf die Krimbrücke bei Kertsch und dessen Verschleierung gesprochen wurde, hat sich als wahr erwiesen. Nun stellt sich die Frage nach der politischen Einordnung. Da weder Deutschland noch die NATO von Russland angegriffen worden sind, und damit Deutschland sich nicht im Krieg mit Russland befindet, stellen derartige Pläne eine Straftat nach § 13 des Völkerstrafgesetzbuches dar. Der Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann hat deshalb gegen die beteiligten Bundeswehrangehörigen sowie deren politische Vorgesetzte beim Bundesanwalt Strafanzeige erstattet.
Um es sehr deutlich zu sagen: Ermittelt werden müsste gegen die Offiziere und den Bundesverteidigungsminister auch wegen Hoch- und Landesverrat. Denn sie haben der Sicherheit und dem Ansehen Deutschlands schwersten Schaden zugefügt. Die Reaktion Russlands bleibt abzuwarten, jedoch sind die Handlungsweisen der Inkriminierten geeignet, die Gefahr eines 3. Weltkrieges weiter zu verschärfen. Dass diese Personen zur Stunde immer noch im Amt sind, stellt einen Skandal für sich dar.
Man muss sich ohnehin Fragen, ob Offiziere, wie die an dem angehörten Gespräch beteiligten, noch Ehre im Leibe haben. Ihre Aufgabe wäre es eigentlich, die Politik vor genau dem zu warnen, was sie selbst jetzt planen und Befehle dazu zu verweigern mit dem Hinweis, dass sie eine schwere Straftat darstellen würden. Doch scheinen Kadavergehorsam, Parteibuch und Karriere bei manchen mittlerweile alle deutschen Soldatentugenden verdrängt zu haben.
Stephan Ehmke