Die Staats- und Wirtschaftspolitische Gesellschaft e.V. wehrt sich gegen die zunehmende Zensur und Unterdrückung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung in Deutschland durch staatliche und vom Staat bezahlte oder beeinflusste private Organisationen. Gegen die Verfolgung unseres Vereines durch den so genannten „Verfassungsschutz“ haben wir Klage eingereicht. Gleichzeitig haben wir das demokratietheoretische Gutachten „Gedankenpolizeilicher Verfassungsschutzextremismus in Hamburg“ von Josef Schüßlburner im Januar 2024 als Startpunkt unserer publizistischen Kampagne für die freie Meinungsäußerung vorgelegt. Weitere Beiträge zu dem Thema haben wir hier auf unserer Internetseite bereits veröffentlicht.
Heute legen wir Ihnen den Aufsatz „Medienmacht versus Persönlichkeitsschutz“ vor, den der renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider verfasst hat. Vor dem Hintergrund der so genannten „Correctiv-Affäre“ besitzt er höchste Aktualität. Im Rahmen eines angeblichen „Geheimtreffens“ in Potsdam im November 2023 sollen „Rechtsextremisten“, darunter Mitglieder der AfD und CDU, die „Deportation“ von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland geplant haben. Die Informationen über das Treffen wurden offensichtlich mit geheimdienstlicher Unterstützung auf illegale Weise gewonnen und an die deutsche Systempresse durchgestochen. Diese hat die inzwischen auch vor Gericht als solche entlarvten Falschbehauptungen weitertransportiert und zum Teil sogar noch zusätzlich verfälscht. Für die auf diese Weise verleumdeten Teilnehmer des Treffens sind dadurch erhebliche persönlichkeitsrechtliche Schäden entstanden, gegen die sie sich kaum noch wehren können.
Genau diesem Themenkomplex widmet sich Karl-Albrecht Schachtschneider in dem folgenden Beitrag. Er beklagt insbesondere die Schieflage zwischen der heutigen Medienmacht (der „vierten Gewalt“ im Staate) einerseits und dem Recht auf den Schutz der Persönlichkeit sowie der Ehre des Bürgers andererseits. Diese ist nach Meinung des Autors auch dadurch entstanden, dass die heutige Rechtsprechung der Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht das Machtungleichgewicht der Parteien nicht ausreichend berücksichtigt hat und den Medien im Zuge des Presserechtes zu weit gehende Freiheiten zugesteht. Dies insbesondere in Form der Duldung der zunehmenden Verdrängung der Tatsachenberichterstattung durch die reine Meinungsäußerung, die – in manchen Fällen die Wahrheit grob entstellend – dem Persönlichkeitsrecht desjenigen unreparablen Schaden zufügen kann, über den berichtet wird. Die rechtlichen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, sind gem. Schachtschneider zwar vorhanden, jedoch in ihrer Wirksamkeit stark begrenzt. Aus diesem Grunde plädiert Schachtschneider für eine wenigstens teilweise gesetzliche Verpflichtung der Medien zu einer objektiven und tatsachenorientierten Berichterstattung.
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