Die „Junge Freiheit“ berichtet am 24.4.2024 im Netz über ein spektakuläres Urteil aus Hamburg. Wird jetzt eine Bresche geschlagen für das Recht gegen die verfassungsfeindlichen Machenschaften der Haldenwang-Stasi?
Daß die Hamburger Burschenschaft Germania im Dachverband Deutsche Burschenschaft zu den rechteren studentischen Verbindungen zählt, ist kein Geheimnis. Daß die meisten deutschen Landesämter für Verfassungsschutz Burschenschaften generell seit rund zwei Dekaden als politisch rechtsstehend im Fokus haben, ist ebenfalls bekannt und geht aus verschiedenen Jahresberichten der Behörden auch immer wieder hervor. So hatte auch der Hamburger Verfassungsschutz die Burschenschaft Germania schon seit Jahren immer wieder einmal in den Berichten zum Teil recht ausführlich behandelt. 2016, 2019 und 2020 war die Germania Hamburg explizit in den Berichten erwähnt.
Am vergangenen Montag hat das Hamburger Verwaltungsgericht in einem spektakulären Urteil der Landesbehörde nun untersagt, den Verfassungsschutzbericht 2020 bezogen auf die Hamburger Burschenschaft Germania so weiterzuverbreiten. Damit zu rechnen war keineswegs, denn das Gericht hatte zunächst – bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht – einen Eilantrag der Burschenschaft gegen die Verbreitung des Berichts mit den Passagen über die Verbindung zurückgewiesen.
In dem Verfassungsschutzbericht wird die Studentenverbindung über längere Passagen vorgestellt. 2016 habe es Sieg-Heil-Rufe aus dem Hause der Verbindung gegeben, verweist der Bericht 2020 auf einen vier Jahre zurückliegenden Vorfall, ohne daß ersichtlich wird, ob der Vorwurf strafrechtlich bestätigt ist.
Stundenlanger Prozeß mit gutem Ausgang für Burschenschaft
Dagegen geklagt hatte die Altherrenschaft der Hamburger Germanen – und nun auch recht bekommen. „Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, ihren Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2020 in jedweder Form zu verbreiten oder verbreiten zu lassen“, soweit nicht die auf den Kläger bezogene Berichterstattung entfernt oder unleserlich gemacht worden sei, heißt es im Urteil, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Die Behörde muß insoweit die Seiten schwärzen oder komplett entfernen, wobei das Gericht exemplarisch die Seiten 212 bis 214, 339 und 347 des Dokuments benennt.
Die Verhandlung vor der Urteilsverkündung am vergangenen Montag dauerte von 11 bis 15:30 Uhr fast fünf Stunden am Stück. Dann zog sich das Gericht zurück und fällte das Urteil – gegen die Landesbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.
Beide Seiten hatten bezüglich der Verfassungsschutzberichte 2016 und 2019 „Erledigung“ erklärt, da die Behörde die Dokumente nicht mehr weiterverbreite. Der Bericht 2020 ist indessen auch jetzt noch (Stand: 24. April, Nachmittag) unverändert online abrufbar.
„Einfach ist das nicht, denn für den Verfassungsschutz gilt nicht die strafrechtliche Verjährungsfrist“
Es habe zwar in früheren Jahren unerwünschte Vorfälle auf dem Hause der Germanen gegeben, so ein Alter Herr der Germanen. Man bemühe sich aber seit langem mit gutem Erfolg, die Burschenschaft zukunftsfähig zu machen und die akademische Gemeinschaft „in ruhigere Gewässer zu bringen“. Sieg-Heil-Gegröle wolle man einfach nicht.
Im Prozeß selbst, berichtet Klägervertreter Rechtsanwalt Jochen Lober, ging es vor allem um die Frage, wie lange die Behörde „alte Kamellen eigentlich nutzen darf“, um die Burschenschaft gegen die neue Realität zu diskreditieren. „Einfach ist das nicht, denn für den Verfassungsschutz gilt nicht die strafrechtliche Verjährungsfrist“, erklärt Lober. Zudem habe die Behörde Vorfälle bei anderen Burschenschaften dazu genutzt, die Hamburger Germania in ein negatives Licht zu rücken. „Das geht natürlich nicht“, so Lober, „das sind gänzlich unabhängige Bünde an eigenständigen Hochschulorten“. Die Verbindungen könne man weder vergleichen noch als Einheit betrachten.
Ein Winken wird zum Politikum
Es gab zwar bei Germania mit einem Bewohner des Hauses, der kein Mitglied sei, noch einen aktuelleren Vorfall, als die Antifa zu Jahresbeginn vor dem Haus der Studentenverbindung demonstriert hatte. Der Mieter zeigte sich, entgegen den Bitten der Altherrenschaft als Vermieterin, sich nicht am Fenster sehen zu lassen, den Demonstranten und winkte diesen provozierend zu. Dieses Winken wurde von Demonstranten offenbar als der verbotene Hitlergruß gewertet. Das könne man aber kaum der Burschenschaft zurechnen.
Der Argumentation des Klägervertreters ist das Verwaltungsgericht nun offenbar gefolgt. Die Urteilsbegründung werde wohl aber noch ein paar Monate auf sich warten lassen, vermutet Rechtsanwalt Lober.<<