Im Frühjahr 2024 wurde ein Gespräch von Bundeswehrgenerälen öffentlich bekannt, in dem die Planung einer deutschen Beteiligung an Angriffen gegen Ziele in Russland besprochen wurde. Kritische Juristen reagierten entsetzt: Sie sahen darin eine klar völkerrechtswidrige Handlung, da sich die Bundesrepublik mit Russland nicht im Krieg befindet.
Rechtsanwalt Dirk Schmitz stellte deshalb Strafantrag gegen die beteiligten Offiziere und die Bundesregierung wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges. Der Generalbundesanwalt stellte die Ermittlungen nun ein – laut Schmitz erwartungsgemäß, da er gegenüber der Bundesregierung direkt weisungsgebunden ist.
Schmitz sieht in der Begründung des Bundesanwaltes für die Einstellung allerdings eine juristische Legitimierung für die Führung künftiger völkerrechtswidriger Angriffskriege durch Deutschland und schlägt Alarm.
Alexander Wallasch schildert Dirk Schmitz´Auffassung auf seiner Internetpräsenz. Den Beitrag können Sie hier lesen.