Dieser Tage sind zwei politische Schauprozesse (jedenfalls in der jeweiligen Instanz) zu Ende gegangen, die gegen die demokratische Opposition in Deutschland geführt wurden. AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke wurde wegen der Verwendung eines angeblichen Nazi-Spruches zu einer hohen Geldstrafe verurteilt und die AfD darf weiter vom Inlandsgeheimdienst verfolgt werden.
Hier können Sie zwei Kommentare zu den Urteilen aus der JF lesen: