Schauprozesse

Dieser Tage sind zwei politische Schauprozesse (jedenfalls in der jeweiligen Instanz) zu Ende gegangen, die gegen die demokratische Opposition in Deutschland geführt wurden. AfD-Spitzenkandidat Björn Höcke wurde wegen der Verwendung eines angeblichen Nazi-Spruches zu einer hohen Geldstrafe verurteilt und die AfD darf weiter vom Inlandsgeheimdienst verfolgt werden. 

Hier können Sie zwei Kommentare zu den Urteilen aus der JF lesen:

Dr. Ulrich Vosgerau, Anwalt von Björn Höcke

Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Staatsrechtler

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