Kritik des Demokratieförderungsgesetzes

von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

Das Demokratieförderungsgesetz ist, so wie es die Bundesregierung dem Bundestag zur Verabschiedung vorgelegt hat, offensichtlich verfassungswidrig. Es bezweckt, Deutschland der Vormundschaft durch Akteure der Zivilgesellschaft, wer immer das sei, auszuliefern, die vom Staat finanziert werden. Deutschland soll zum Erziehungsstaat entwickelt werden. Gegenstände der Maßnahmen „zur Erhaltung und Stärkung der Demokratie, zur politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe“ werden in § 1 Abs. 2 des Entwurfs des Demokratieförderungsgesetzes Aufgaben „mit gesamtstaatlicher Bedeutung“ sein. Die Bürger Deutschlands sind nicht so, wie die gegenwärtige Regierung sie sich wünscht. Die ‚Demokraten‘ der Zivilgesellschaft sollen sie erziehen. Deren Akteure sollen für diese Arbeit bezahlt werden. Ihre Sachlichkeit und Neutralität, die für alle Staatsdiener verpflichtend sind, ist durch nichts gewährleistet. In der DDR war Leitbild die „sozialistische Persönlichkeit“. Jetzt soll es die demokratische Persönlichkeit werden, nicht etwa der freie Bürger. Jeder sei vor einer solchen Gesetzgebung gewarnt. Der Bund hat für ein solches Gesetz nicht einmal eine Zuständigkeit.

Die Schrift zur Kritik am Demokratiefördergesetz können Sie hier lesen (PDF).

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