Skandalurteil gegen sächsische Ärztin

Gestern wurde die sächsische Ärztin Dr. Bianca Witzschel vom Landgericht Dresden wegen Ausstellung angeblich falscher Atteste zur Befreiung vom Maskenzwang zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nachdem sie bereits 15 Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, wurde sie bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils auf freien Fuß gesetzt.

Kritiker sprechen von einem Skandalurteil, angesichts der Tatsache, dass der seinerzeitige Corona-Maskenzwang wegen Unverhältnismäßigkeit und nachgewiesener Gesundheitsschädlichkeit des Maskentragens als klar verfassungswidrig einzustufen ist, jedenfalls nach Meinung führender Juristen.

Zudem ist spätestens nach der „Entschwärzung“ der Akten des Robert-Koch-Institutes bekannt, dass sowohl Maskenzwang als auch Corona-Zwangsmaßnahmen, die tief in Grundrechte eingriffen, auf keinen medizinischen Notwendigkeiten beruhten, sondern von der Politik – teilweise gegen ausdrückliche Expertenmeinung – gefordert worden sind.

Warum Ärzte wie Dr. Witzschel vor diesem Hintergrund immer noch strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden, kann jedenfalls der einfache Bürger nicht mehr verstehen. Erinnert sei daran, dass nach der höchst umstrittenen Freigabe der gesundheitsschädlichen Droge Cannabis eine Generalamnestie für Straftaten im Zusammenhang mit dem Handel und dem Besitz dieser Droge erlassen worden ist. Warum geschieht dasselbe nicht bei Vergehen im Falle von Verstößen gegen die  ohnehin mutmaßlich illegalen Corona-Zwangsmaßnahmen?

Nicht wenige Beobachter vermuten dahinter eine Art Rachefeldzug gegen Corona-Kritiker und Querdenker. Gleichzeitig solle, so kritische Stimmen, offensichtlich eine Aufarbeitung mutmaßlicher Vergehen von Politikern im Corona-Zusammenhang verhindert werden.

Hier können Sie eine rechtliche Wertung der strafrechtlichen Maßnahmen beim Maskenzwang von Seiten des „Netzwerkes kritischer Richter und Staatsanwälte“ lesen, in der auch auf den Fall Witzschel eingegangen wird. Eine nicht nur für Juristen aufschlussreiche Lektüre. Man staunt, wohin dieser Rechtsstaat mittlerweile (ver-)gekommen ist.

2 thoughts on “Skandalurteil gegen sächsische Ärztin

  1. Nicht nur beim „einfachen“ Bürger stößt es auf Unverständnis, jeder der nur über einigermaßen gesunden Menschenverstand verfügt, erkennt das von staatlicher Seite verfügte Unrecht. Ich danke den kritisch denkenden Ärzten und anderen Berufsgruppen für ihre Ausdauer und Mut und wünsche Frau Dr. Witzschel und all ihren betroffenen Kollegen und Kolleginnen viel Kraft diese Phase des Unrechtsstaates durchzustehen. Es dauert nicht mehr lange, wir haben schon gewonnen und müssen nur noch aufräumen. Siehe Julian Assange!!! Liebe Grüße aus Hamburg

  2. Frau Bianca Witzschel hat menschlich, einwandfrei und gesetzlich gehandelt. Sie ist unschuldig und frei zu sprechen. Wiedergutmachung für die U Haft und Entschädigungen sollte sie einklagen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert