von Rechtsanwalt Rainer Thesen
Einer der erschütterndsten Sätze der Weltliteratur ist die Bitte des Marquis von Posa an König Philipp II. von Spanien in Schillers Don Carlos: „Geben Sie Gedankenfreiheit!“ Die beiden Sätze davor lauten: „Gehen Sie Europens Königen voran. Ein Federzug von dieser Hand, und neu erschaffen wird die Erde.“ Was für eine Welt war das, in der eine solche Bitte entstehen konnte? Hieß es doch schon in den Digesten (XLVIII, 19,18) des Corpus Juris Civilis des (ost)römischen Kaisers Justinian (482 bis 565): „Für seine Gedanken wird niemand bestraft“ („Cogitationis poenam nemo patitur“). Es war die geistige Enge des spanischen Hofs, der Gegenreformation und der Inquisition. Leben wir erneut in einer solchen Zeit?
Die Meinungsfreiheit ist für die Demokratie schlechthin konstitutiv
Unsere Verfassung, von der gerade Bürgerliche und Konservative sehr viel halten, gibt uns als eines der zentralen und die Freiheit erst ermöglichenden Grundrechte Meinungs- Wissenschafts- und Pressefreiheit. Das ist die Quintessenz des Lüth-Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1958, auf das sich das Gericht seither immer wieder bezieht. Auch wenn Steinmeier, Faeser und andere in der Wolle gefärbte Linksradikale das nicht hören wollen: Sozialismus und Meinungsfreiheit schließen einenander aus.
Das vergiftete Meinungsklima
Seit Jahren, beginnend mit der Kanzlerschaft der zu Unrecht vielfach gelobten Frau Merkel, erleben wir immer neue staatliche Repression unter der Überschrift „wehrhafte Demokratie“, tatsächlich jedoch die Vergiftung des politischen Meinungsklimas. Der Verfassungschutz unter Führung von Herrn Haldenwang ist da nur ausführendes Organ, allerdings durchaus kreativ, wenn man an die Schaffung eines neuen Aufgabenbereichs namens „verfassungsschutzrelevante Deligitimierung des Staates“ am Gesetz vorbei mit der Anmaßung des Gesetzgebers denkt. Die Technik der scheinbar rechtskonformen Brandmarkung des politsch Andersdenkenden besteht einfach darin, einen unbestimmten Rechtsbegriff wie die Menschenwürde so auszulegen, daß schon die Kritik an Mißständen wie der ungesteuerten und unkontrollierten Zuwanderung als menschenwürdewidrig ausgelegt und damit in den Bereich der Verfassungsfeindlichkeit verschoben wird.
Der Abgrund ist näher
Nun sind wir seit heute einen Schritt weiter. Die Zerstörerin der Verfassung, die sich in Orwell’scher Manier als ihre Hüterin aufspielt, hat heute morgen dem Herausgeber des Magazins „Compact“ eine Verbotsverfügung zustellen lassen, nicht durch einen Zustellungsbeamten oder Postboten, wie das bei Verwaltungsakten üblich ist, sondern durch bis an die Zähne bewaffnete Polizeibeamte eines Sondereinsatzkommandos. Und das vor den laufenden Kameras der rechtzeitig informierten Fernsehanstalten, was ja zum Erziehungskonzept des fürsorglichen Staates gehört. Das wisssen wir ja seit der „Reichsbürger“- Aktion vom 7.12.2022.
Das Wesen der Demokratie
Nun muß man Herrn Elsässer und seine Publikationen nicht mögen. Auch ich gehöre mitnichten zu seinen Anhängern. Indessen gilt der Voltaire zugeschriebene Satz: „Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, daß du es sagen darfst“. Das ist nämlich das Lebenselixier der Demokratie: Wir tauschen uns über widerstreitende Meinungen aus und finden im freien Diskurs allgemein akzeptierte Lösungen. Und das geht von Verfassungs wegen sehr weit. Entgegen der Verlautbarungen von Faeser und ihren journalistischen Büchsenspannern ist auch Kritik, sogar fundamentale Kritik an unserer Verfassung bis zum Ruf nach ihrer Abschaffung zulässig, solange das nicht zu Aktivitäten, vor allem gewaltsamer Natur führt, die zur Gefahr für den Bestand unserer freiheitlichen Grundordnung führen. Mosern und Räsonnieren im Stile eines Herrn Elsässer und ähnlicher Randfiguren auf der politischen Bühne gehören nicht dazu.
Faesers Aktion ist greifbar verfassungswidrig
Nicht unerwartet haben sich heute schon besonnene Stimmen aus dem Bereich der Verfassungsjuristen, allen voran der Nestor des Verfassungsrechts Prof. Rupert Scholz, erhoben und auf die Verfassungswidrigkeit dieser Aktion hingewiesen. Und es ist nicht nur die mangelnde Zuständigkeit des Bundes für Vereinsverbote wie das vorliegende, es ist vor allem auch das Zensurverbot des Grundgesetzes wie auch der Europäischen Menschenrechtskonvention, die der Verbotsverfügung unserer forschen Innenministerin entgegenstehen. Hätte im Übrigen der damalige Innenminister Seehofer angesichts eines Beitrages der damaligen hessischen Innenministerin Faeser in einer Zeitschrift der Antfa ähnlich forsch reagiert wie seine Nachfolgerin Faeser, so hätte er ja mindestens ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz anordnen müssen. Das hat er nicht getan, und das war richtig. Wir Bürger können schon selbst beurteilen, was da so alles in die politische Landschaft gerufen wird. Es hat auch jeder das Recht, sich zu blamieren, Frau Faeser ebenso wie Herr Elsässer. Es hat jedoch niemand das Recht, unsere Verfassung zu brechen. Die gerichtliche Reaktion auf diese Aktion Faesers wird eindeutig sein.