Compact darf vorläufig wieder erscheinen

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung das sofortige Verbot des Compact-Magazins aufgehoben. Doch wann Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter die Produktion wieder aufgenommen können, ist unklar, denn die beschlagnahmten Gegenstände, insbesondere technischer Art, müssen nicht wieder herausgegeben werden. Insgesamt hat das Gericht seine Entscheidung für die Politik sehr schonend formuliert. Insbesondere die Trickserei mit dem Vereinsrecht wurde als rechtmäßig beurteilt, was sehr nachdenklich stimmen sollte. Einen Anlass, Bundesinnenministerin Faeser zu entlassen, dürfte Kanzler Olaf Scholz darin wohl nicht sehen.  

Lesen Sie hier eine juristische Einschätzung der Gerichtsentscheidung auf einprozent.de. 

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