Einen schwerwiegenden Vorwurf erhebt der IT-Experte und Autor Tom Lausen in einem Interview, das auf dem Telegram-Kanal von Oliver Janich erschien. Die deutsche Justiz, so Lausen, berufe sich bei der Begründung von Zurückweisungen von Klagen gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung auch auf Urteile von NS-Gerichten. In diesen würde die auf der NS-Ideologie beruhende „Volksgesundheit“ über die Rechte der Einzelnen gestellt.
Den betreffenden Ausschnitt des Interviews können Sie hier ansehen.
Prof. Dr. Stefan Homburg, Finanzwissenschaftler und ehemaliger Lehrstuhlinhaber der Leibniz-Universität Hannover, hat das nachgeprüft und bestätigt die Angaben Lausens. Auf seiner X-Präsenz schreibt Homburg unter der Überschrift „NS-Recht schlägt Grundgesetz“:
„Tom Lausen bemerkt, dass die Corona-Rechtsprechung auf dem nationalsozialistischen Gedanken der `Volksgesundheit´ beruht. Hintergrund: Das Grundgesetz wurde in bewusster Abkehr zur NS-Ideologie geschaffen, die völkische Belange über das Wohl einzelner Menschen stellte. Nach dem Krieg verbreitete sich die Vorstellung unveräußerlicher individueller Grund- und Menschenrechte, in die der Staat nicht eingreifen dürfe. So verbot das Bundesverfassungsgericht etwa, ein Passagierflugzeug zur Abwehr eines terroristischen Angriffs abzuschießen:
https://bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2006/bvg06-011.html…
Seit Corona relativiert die Rechtsprechung Grund- und Menschenrechte und billigt die Gefährdung der Gesundheit und des Lebens der Individuen. Der Nürnberger Kodex gilt nicht mehr, medizinische Experimente unter Zwang sind zurück. Das Bayerische Oberste Landesgericht etwa zitiert in seinem Maskenbeschluss vom 05.06.2023 – 206 StRR 76/23 explizit den Reichsgerichtshof (1 D 762/39 – 25.06.1940), der feststellt, dass im Nationalsozialismus „das Verhältnis zwischen der Bewertung der Belange einzelner … und der Bewertung der Volksgesundheit grundlegend verändert worden ist”. Die Geringschätzung des einzelnen Menschen zugunsten imaginierter Kollektivbedürfnisse, die in Schlagworten wie Proletariat, Volk oder Solidarität zum Ausdruck kommt, kennzeichnet Sozialismus, Nationalsozialismus und andere totalitäre Ideologien. Wir müssen diesen Tendenzen Einhalt gebieten!“
Zur Ergänzung führt Homburg eine Übersicht an, wie Gerichte ihre Corona-Urteile auf Nazi-Urteile stützen. Die Übersicht erhebt laut Homburg keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Übersicht hier:
Dass sich BRD-Gerichte auf Urteile von Gerichten aus der NS-Zeit stützen, ist nicht neu. Neu, ja skandalös ist es aber, wenn die zitierten Urteile klar auf NS-Ideologie beruhen. Hier ist Aufklärung dringend erforderlich.