So weit nichts Neues: Der so genannte „Verfassungsschutz“ geriert sich weiterhin als Kampftruppe gegen unliebsame Kritiker des Altparteienkartells und der Regierungen, die von ihnen gebildet werden. Ebenso nicht neu ist, dass der Geheimdienst sich dabei selbst wenig um Recht und Gesetz schert, sondern schwer in Grundrechte unbescholtener Bürger eingreift und damit selbst verfassungswidrig handelt.
Die Lügen der Correctiv-Affäre, längst von Gerichten entlarvt, hätten kaum erfunden werden können, ohne dass der VS kollaboriert hätte. Zu professionell waren die Abhör- und Ausspähmethoden, derer sich die Correctiv-Schwindler bedient hatten, als dass sie nicht hätten geheimdienstlich unterstützt werden müssen.
Auch die Vorwände für das Compact-Verbot wurden zweifellos vom Verfassungsschutz beigebracht. Wie gerichtlich bestätigt, verstießen die Verbotsgründe unter Missachtung des Verhältnismäßigkeitsgebotes gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf Medienfreiheit.
Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg-Maaßen beklagt, der VS hätte jahrelang persönliche Daten von ihm auf tausenden Seiten zusammengetragen, ebenfalls ein schwerer Rechtsbruch und illegaler Grundrechtseingriff, da die Behörde Einzelpersonen nur im Zusammenhang mit der Beobachtung von Organisationen ausspähen darf.
Und nun der nächste Gesetzesverstoß durch den Verfassungsschutz in Bayern. Dort waren Presseorgane ohne jede Tatsachengrundlage beschuldigt worden, „russische Narrative“ zu bedienen*. Scharfe Kritik kam sogar aus der Kartellpartei FDP in Person des Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki. Auf Abmahnung der u.a. betroffenen „Jungen Freiheit“ und „Tichys Einblick“ musste die Behörde die Unterstellungen zurückziehen, um nicht eine weitere gerichtliche Zurechtweisung zu riskieren.
Derzeit werden dutzende regierungskritische Organisationen vom „Verfassungsschutz“ mit geheimdienstlichen Mittel verfolgt, obwohl sie gegen keinerlei Gesetze verstoßen, völlig friedlich agieren und ausschließlich ihr grundgesetzlich geschütztes Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nehmen. Was der VS auf Weisung der regierenden Kartellparteien macht, ist in höchstem Maße demokratie- und rechtsstaatswidrig. In seinen Methoden und Begründungen agiert der „Dienst“ zunehmend extremistisch und entwickelt sich zu einer bei uns verbotenen Gedankenpolizei.
Um dem Fass den Boden auszuschlagen, darf der VS in Thüringen demnächst seine unseligen Machenschaften gegen die demokratische Opposition ohne parlamentarische Kontrolle ausführen, da das dafür zuständige Landtagsorgan von den Kartellparteien nicht mehr gewählt wird, nur um eine Beteiligung der stärksten demokratischen Kraft, der AfD, zu verhindern. Erneut ein schwerer Verfassungsbruch.
Oppositionsführerin Alice Weidel hat Recht, wenn sie fordert, den für unser demokratisches Gemeinwesen gefährlichen Geheimdienst abzuschaffen und diesen bundesrepublikanischen „Sonderweg“ endlich zu beenden. Denn dieser Verfassungsschutz ist kein Element der „wehrhaften Demokratie“, sondern Steigbügelhalter einer aufziehenden neuen Diktatur.
Auch für die deutsche Kartellpolitik, die den Verfassungsschutz für die Zwecke ihres Machterhaltes missbraucht, müssen Konsequenzen folgen. Im Osten haben die wahrheits- und freiheitsliebenden Bürger dies an der Wahlurne bereits getan. Der Westen muss folgen.
Karl M. Richter
*) Abgesehen davon, dass die beschuldigten Medienorgane dies gar nicht getan hatten, unterfällt die Wiedergabe der russischen Sichtweise der gegenwärtigen Konflikte klar dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit. Versuchen staatliche Organe, das zu unterbinden, üben sie eine im Grundgesetz verbotene Zensur aus.