In der ersten Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtages machten die Kartellparteien unter Führung der CDU deutlich, dass sie nicht gewillt sind, die Ergebnisse demokratischer Wahlen zu akzeptieren und dem Willen des Souveräns, des Volkes, Folge zu leisten.
Von vornherein war es ihr Ziel, die Wahl des nach der Thüringer Verfassung und der Geschäftsordnung des Landtages der stärksten Fraktion, der AfD, zustehenden Postens des Landtagspräsidenten zu verhindern, und dies durch vorsätzlichen Rechtsbruch.
Dass dabei der die Sitzung leitende Alterspräsident von der AfD, Jürgen Treutler, scharf angegriffen und niedergebrüllt wurde, machte die parlamentarische Verwahrlosung von CDU, SPD, Linke und Wagenknechtpartei besonders deutlich. Den traurigen Höhepunkt bildete die Pöbelei eines CDU-Abgeordneten, der dem Alterspräsidenten „Machtergreifung“ vorwarf. Abgesehen davon, dass diese Entgleisung eine monströse Verharmlosung des Nationalsozialismus darstellte, war es auch eine perfide Verdrehung der Wirklichkeit. Denn es war der Alterspräsident, der sich genau an die gesetzlichen Vorschriften hielt, während die pöbelnden Truppen des Kartells diese fortgesetzt brachen.
Denn nach der Thüringischen Verfassung und der Geschäftsordnung des Landtages muss nach der Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit erst der Landtagspräsident gewählt werden. Das erste und alleinige Vorschlagsrecht hat dabei die stärkste Fraktion, also die AfD. Doch das Parteienkartell unter CDU-Anführung versuchte, nicht zulässige Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung quasi herbeizuschreien.
Dass es von Seiten des Parteienkartells (zu dem jetzt auch die Wagenknechte gehören) nicht zu gewalttätigen Ausfällen kam, ist wahrscheinlich nur dem Umstand zu danken, dass Alterspräsident Treutler das Chaos der Sitzung durch Schließung und Vertagung derselben beendete.
Dies alles könnte man nun als Seifenoper abtun, wenn es nicht dramatisch aufzeigte, dass das Kartell der Altparteien keineswegs gewillt ist, seine Macht nach demokratischen Spielregeln zu teilen oder abzugeben. Und solange dieses Kartell noch allein die staatliche Gewalt in Händen hält, ist höchste Vorsicht geboten. Denn während der erfundenen Corona-Krise ist nur allzu deutlich geworden, dass man bereit ist, Verfassung und Grundrechte im Ausnahmezustand illegal außer Kraft zu setzen.
Wir können nur hoffen, dass das Thüringer Verfassungsgericht nun eine klare Entscheidung zum Ablauf der konstituierenden Sitzung des Erfurter Landtages fällt. Doch sind auch hier Zweifel angebracht, denn dort sitzen ebenfalls vom Parteienkartell ausgewählte Juristen.
Karl M. Richter