Wie wir berichteten, war die Störung der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtages am 26.9.2024 von den Kartellparteien CDU, SPD, Linke und BSW offenbar von langer Hand vorbereitet und in ihrem Ablauf choreographiert worden. Hilfestellung hat dabei die Landtagsverwaltung geleistet. Die Systemmedien haben das Spiel natürlich willig mitgemacht.
Ziel war es, die stärkste Oppositionspartei AfD in ihren demokratischen Rechten zu beschneiden, insbesondere das Recht, den Landtagspräsidenten zu stellen.
Auch die angeblich „spontane“ Anrufung des Landesverfassungsgerichtes durch die CDU war bereits vor der Sitzung vorbereitet worden.
Die am gestrigen Tag erfolgte Entscheidung des Gerichtes lässt nun darauf schließen, dass auch die Richter bereits vor der Sitzung des Landtages eingeweiht gewesen sind*. Denn die Urteilsbegründung ignoriert den tatsächlichen Ablauf der Sitzung und geht von völlig falschen Voraussetzungen aus, wie Rechtsanwalt Ralf Ludwig auf seinem Telegram-Kanal darlegt:
„Wenn man irgendwelche Superlative verwenden will, muss man im Jahr 2024 vorsichtig sein. Oder wenn man historische Vergleiche bemühen will. Aber die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Thüringen – obwohl in der Rechtsauffassung richtig – hätte so nicht ergehen dürfen. Denn offensichtlich hat der Verfassungsgerichtshof über etwas entschieden, was nicht Gegenstand der gestrigen Sitzung des Thüringer Landtags gewesen ist.
Der Alterspräsident wird verpflichtet, etwas zu tun, dass er gar nicht verweigert hat. Ein Gericht darf nur über etwas entscheiden, für das der Kläger oder Antragsteller ein Rechtsschutzinteresse hat.
Das Gericht hat „hat auf Antrag der Landtagsfraktion der CDU und eines Abgeordneten der CDU-Fraktion den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtags bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung vom 19. September 2024 im Plenum zur Abstimmung zu stellen“.
Quelle:
https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/aktuelles/presseinformationen/detailseiten?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=4820&cHash=37546a58b595e70a56ca05176ae85ce5
Das dürfte so auch richtig sein. Allerdings hat diesen Antrag im Plenum niemand gestellt. Die CDU hat mehrfach den Antrag gestellt, die Beschlussfähigkeit festzustellen. In der gesamten Plenarsitzung findet sich kein Antrag auf Feststellung der Tagesordnung. Also wie kann der Alterspräsident verpflichtet werden, etwas zu tun, dessen er sich bisher nicht verweigert hat?“
„Und hier der letzte Absatz des Beschlusses:
„Aus alldem folgt, dass bei Fortsetzung der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags wie folgt zu verfahren ist:
1. Ernennung von vorläufigen Schriftführern.
2. Aufruf der Namen der Abgeordneten und Feststellung der Beschlussfähigkeit.
3. Abstimmung des Plenums über die vorläufige Tagesordnung in der Neufassung der Einladung vom 19. September 2024.
4. Fortsetzung der Sitzung in der Reihenfolge der beschlossenen Tagesordnung.“
Exakt das hat der Alterspräsident gerade gemacht und ist dabei von dem parlamentarischen Geschäftsführer der CDU unterbrochen worden:
Der Alterspräsident sagte zu Beginn des Tagesordnungspunktes 2:
„Ich setze jetzt die Sitzung fort. Ich komme nun zur Ernennung von vorläufigen Schriftführern …“
Quelle:
phoenix, https://www.youtube.com/watch?v=xR6-pPrM5Lc&t=12460s
Zeitmarke ab 03:27:44 (hh:mm:ss)
In diesem Moment fährt der parlamentarische Geschäftsführer der CDU dazwischen und unterbricht den Alterspräsidenten bei der Amtshandlung, zu der er jetzt vom Verfassungsgerichtshof verpflichtet wurde.
Der Verwaltungsgerichtshof verpflichtet den Alterspräsidenten also zu etwas, was er gerade tun wollte.
Was ist hier los, in diesem Land? Das wirkt ja wirklich alles wie George Orwell. Die Tatsachen werden nicht mehr zur Kenntnis genommen. Es wird etwas anderes behauptet als tatsächlich passiert ist.
Das ist völlig gruselig.“
Soweit der Jurist Ralf Ludwig.
Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, Björn Höcke, kritisiert die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes in diesem Video am 28.9.2024 deshalb scharf:
Ergänzungen dazu erübrigen sich.
Bleibt nachzutragen, dass die Kartellparteien bei ihrer vorbereiteten Aktion nach Medienberichten vermutlich von einem Juristen-Blog beraten worden sind, der sich bereits seit langem ausschließlich damit beschäftigt, die AfD um ihre demokratischen Rechte als Oppositionspartei zu bringen.
*) Mitglieder des vom Parteienkartell besetzten Verfassungsgerichtshofs in Thüringen:
– Jörg Geibert (ehemaliger CDU-Innenminister von Thüringen)
– Barbara Burkert (Vorschlag der CDU-Fraktion)
– Präsident Klaus-Dieter von der Weiden (Vorschlag der CDU-Fraktion)
– Renate Wittmann (Mitglied der Grünen, Kandidatin der Grünen zur Bundestagswahl 2021 in Erfurt)
– Vizepräsident Lars Schmidt (Vorschlag der Linken-Fraktion)
– Klaus Hinkel (Mitglied der SPD)
– Christoph Ohler (Vorschlag der CDU-Fraktion)
– Jens Petermann (ehemaliger Bundestagsabgeordnete der Linken)
– Anika Klafki (Mitglied der SPD, Kandidatin bei den Bürgerschaftswahlen in Hamburg 2020)
Als Ersatz für Klafki war am Freitag Petra Reiser-Uhlenbruch dabei (Vorsitzende des SPD-Ortsverbandes Molschleben).