Ein Kartell von bestimmten Parteien …

… hat Parlamente, Verwaltung und Justiz besetzt, um unter Brechung der Verfassung die demokratische Opposition in diesem Land auszuschalten.

Die Vorgänge in Thüringen der letzten Woche haben dies eindringlich betätigt.

Das Parteienkartell besteht aus CDU, CSU, SPD, Grünen, FDP, Linkspartei und – neuerdings – BSW.

„Kartell“ will sagen, dass sich die dazugehörigen Parteien inhaltlich nur zum Schein unterscheiden. Sie simulieren die Demokratie, indem sie Regierung und Opposition vortäuschen und den Bürgern suggerieren, dass diese mittels der Wahlen die Politik bestimmen.

Tatsächlich stimmen die Kartellparteien in allen wesentlichen Fragen der Politik und Macht überein. Ihr einheitliches Ziel ist es, die Macht, die sie einmal ergriffen haben, nicht wieder abzugeben, sondern im Gegenteil, diese Macht immer mehr zu erweitern.

Zu diesem Zweck haben sie alle in der Verfassung vorgesehenen Kontroll- und Begrenzungsfunktionen der Macht ausgehebelt: Vermeintliche Regierungswechsel nach Wahlen sind lediglich Änderungen in der inneren Zusammensetzung des Kartells. Abgeordnete der Parlamente, angeblich „Volksvertreter“ und nur ihrem Gewissen verantwortlich, sind innerhalb der Parteienhierarchie diszipliniert und folgen den Anweisungen der Parteibüros. Abweichler werden ausgeschieden.

Die Gewaltenteilung wurde unterlaufen durch die Besetzung von Regierung, Parlament und Justiz durch die Kartellparteien. Staatsanwälte sind der Parteipolitik unterstellt. Alle Richter der höheren Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht werden durch die Parteien besetzt. Wer glaubt, dass diese Richter, die ihren Posten und ihre Karriere der Partei verdanken, unabhängig urteilen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

Alle wichtigen politischen Entscheidungen dieses Landes werden – sofern sie nicht bereits Befehle seitens der antidemokratischen EU darstellen – in den Hinterzimmern des Parteienkartells gefällt. Das anschließende Durchlaufen der Demokratiesimulation ist lediglich zur Täuschung der Bürger da.

Innerhalb der Kartellparteien gibt es keine Demokratie. Politische Beschlüsse werden wie die Auswahl der künftigen Parlamentarier von den Leitungsgremien in Hinterzimmern getroffen und dann mit ausgeklügelten Propagandamaßnahmen durch die Parteigremien gebracht. Chancen des Aufstiegs ergeben sich nur durch die Mitgliedschaft in Seilschaften. Das dort geltende Prinzip ist Befehl und Gehorsam.

Man könnte viele weitere Beispiele für diese Demokratiesimulation des Parteienkartells anführen. Der Verwaltungsjurist Prof. Hans-Herbert von Arnim, führender Parteienkritiker, hat dies in zahlreichen Büchern analysiert und belegt.

Wer aber diese Tatsachen enthüllt und in die Öffentlichkeit bringt, wird vom Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ verfolgt. Eine Behörde, die ebenfalls ein Teil des Parteienkartells und Instrument seiner Machtsicherung ist. Wer kritisiert, dass die Kartellparteien die Verfassung brechen und unterlaufen, ist angeblich ein Verfassungsfeind. Hier ruft der Dieb: „Haltet den Dieb“.

Zurück zu Thüringen. Das dort herrschende Parteienkartell aus CDU, SPD, Linkspartei und BSW hat es sich zum Ziel gesetzt, die demokratische Opposition in Gestalt der AfD – stärkste Fraktion im Landtag – zu eliminieren. Den ersten Schritt stellte der Komplott mit der Sprengung der konstituierenden Sitzung des Erfurter Landtages am 26.9.2024 dar. Über die Vorgänge haben wir berichtet. Die Aktion war geplant und seitens der CDU angeführt worden. Die Landtagsverwaltung assistierte, es steht zu vermuten, dass auch die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofes eingeweiht waren.

Fünf der neun Richter dieses Gremiums sind Angehörige der Kartellparteien, vier auf dem Ticket der Parteien ins Amt gekommen. Einer der Richter ist der Vater eines CDU-Abgeordneten im Landtag, dessen Fraktion unmittelbar von der Gerichtsentscheidung profitiert hat. Dies stellt mehr als einen Anfangsverdacht der Korruption dar. Die AfD sollte über eine Strafanzeige gegen die Richter wegen Rechtsbeugung nachdenken.

Durch Planung und Choreographie der Chaossitzung wurde der AfD-Alterspräsident in eine Falle gelockt. Es entstand und sollte entstehen der Eindruck, dass er Anträge aus dem Landtag rechtswidrig nicht zugelassen hätte. Eine Lüge, denn der Alterspräsident kam aufgrund der permanenten Störungen gar nicht dazu, einen geordneten Sitzungsverkauf sicher zu stellen, obwohl er es klar beabsichtigte. Die TV-Aufzeichnung der Sitzung belegt dies eindeutig, unabhängige Experten bestätigen es.

Dass der Verfassungsgerichtshof die vom Parteienkartell erzeugten und von der Systempresse kolportierten falschen Tatsachen zur Grundlage seiner Entscheidung gegen die AfD machte, ist ein klares Indiz dafür, dass er als Werkzeug benutzt wurde. Der Effekt, dass der stärksten Landtagsfraktion nicht nur der Parlamentsvorsitz, sondern auch ein Stellvertreter versagt wurden, stellt einen eklatanten Verstoß gegen demokratische Grundprinzipien dar. Zudem wurden die Satzungen der Ausschüsse derart verändert, dass die AfD dort keine Sperrminorität mehr hat.

Wie gesagt, ist es das Ziel des Parteienkartells, die demokratische Opposition in Gestalt der AfD auszuschalten. Dass dies in höchstem Maße verfassungsfeindlich ist, muss nicht noch einmal betont werden.  Die Sitzung des Thüringer Landtages am 26.9.2024 hat offen gezeigt, dass das Parteienkartell aggressiv und kämpferisch gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung vorgeht. Es sollte daher dringend ein Verbot der ihm angehörenden Parteien geprüft werden.

Karl M. Richter

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