Großer Friedrich, steig hernieder …

… und regiere unser Preußen wieder!

Damit ist nicht Friedrich Merz gemeint. Dieser volkstümliche Spruch bezieht sich auf das berühmte Reiterstandbild des Preußenkönigs Friedrich der Große von Christian Daniel Rauch (1851 fertiggestellt) vor der Neuen Wache in Berlin. Eine moderne Ergänzung des Spruches lautet: „Lass in diesen miesen Zeiten den Bundeskanzler weiterreiten“. Denn weder Merz noch Scholz haben auch nur entfernt etwas mit dem zu tun, was man „preußischen Geist“ nennt.

An dieser Stelle soll vielmehr daran erinnert werden, dass es in Deutschland einmal Staatsmänner gab, die nicht persönlichen Egoismen, der Machtgier und Parteiinteressen, sondern dem Gemeinwohl verpflichtet waren. Der „Philosoph auf dem Königsthron“ war einer von ihnen.

Friedrich konnte dabei auf dem aufbauen, was sein Vater, der gottesfürchtige „Soldatenkönig“ Friedrich Wilhelm I., vorbereitet hatte: Einen schlanken, sparsamen und effizienten Staat mit einer loyalen und fleißigen Beamtenschaft, der die Tüchtigkeit und Schaffenskraft der Bürger nicht behinderte, sondern förderte.

Friedrich stellte sich als König in den Dienst des Staates, den er nicht als Machtapparat ansah, sondern als sittliche Anstalt, der das Recht zu verwirklichen hatte. Er selbst wollte keine Privilegien haben, sondern schlicht seine Pflicht tun. Er begründete damit das, was der große preußische Philosoph Kant dann in seinen berühmten Kategorischen Imperativ goss.

In Friedrichs Staat sollte jeder Bürger erhalten, was ihm von Natur, Recht und Billigkeit zukam – das berühmte „Suum Quique“, Motto des Ordens vom Schwarzen Adler. Die rechtschaffenen Menschen sollten nicht kujoniert werden. Der König hielt sehr auf unabhängige Richter, was sich auch darin zeigte, dass er selber öfter mit der Justiz in Konflikt geriet, wobei er nicht immer die Oberhand behielt. Das bekannte Beispiel des „Müllers von Sanssouci“ hat Geschichte geschrieben. Erinnert sei auch daran, dass Friedrich anordnete, dass Zivilprozesse nicht länger als ein Jahr dauern durften, um die Bürger nicht über Gebühr zu belasten – finanziell und nervlich.

Das Allgemeine Preußische Landrecht aus der Feder des großen Rechtsgelehrten Samuel von Cocceji, das unter Friedrich dem Großen erarbeitet und unter dessen Nachfolger Friedrich Wilhelm II. 1794 in Kraft gesetzt wurde, ist ein frühes Beispiel der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. Es sollte insbesondere den Bürger vor staatlicher Übergriffigkeit und Willkür schützen. Es blieb in Preußen im Wesentlichen bis zur Einführung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900 gültig.

Friedrich der Große führte Krieg, doch wird dabei oft vergessen, dass der größere Teil seiner Amtszeit dem Frieden und dem Ausbau des Landes gewidmet war. Der König war – im Gegensatz zu den meisten seiner Amtskollegen – mit seiner Armee stets selbst im Feld und führte die Truppen persönlich an, was ihn öfter in Lebensgefahr brachte. Daher kannte er das Elend des Krieges und wusste, was er für die Menschen bedeutete. Der Verhinderung weiterer Kriege war deshalb sein Alterswerk gewidmet.

Preußen brauchte eine starke Armee, da es territorial verstreut und von mächtigen Gegnern und Neidern umgeben war. Doch sah Friedrich vor allem auf die moralische Qualität seiner Offiziere und Soldaten. Wie er sollten sie dem Vaterland und dem Volk dienen und hierin ihre Pflicht tun. Der König impfte seinen Offizieren jene Soldatentugenden ein, die bis in die jüngste Zeit alle folgenden deutschen Armeen auszeichneten: Tapferkeit, Treue, Kameradschaft und vor allem Ritterlichkeit. Vergehen und Gräuel im Krieg ließ Friedrich hart ahnden. Demgegenüber stand die Ermutigung an seine Offiziere, selbständig im Sinne des Ganzen zu handeln und auch Widerspruch bei Vorgesetzten einzulegen, wenn es notwendig war. Der König sorgte dafür, dass der Dienst für fremde Mächte oder als Söldner in der preußischen Armee verpönt war.

Dass im übrigen Preußen erheblich weniger Kriege führte als die anderen europäischen Mächte, dürfte wohl allgemein bekannt sein und wird nur von notorischen Geschichtsklitterern geleugnet.

Vorbildliches Handeln im Sinne des Gemeinwohls war das politische Grundverständnis Friedrichs des Großen. Er lebte dies vor, indem er selbst Pflichterfüllung und persönliche Bescheidenheit in der Lebensführung pflegte. Dies verlangte er vom jedem Bürger, insbesondere aber vom Adel. „Travailler pour le Roi de Prusse“ war zu Zeiten Friedrichs ein geflügeltes Wort in Europa. Es drückte aus, dass der Dienst in Preußen vor allem der Ehre und weniger dem Geld galt.

Seinen Nachfolgern hinterließ Friedrich der Große, wie es üblich war, Politische Testamente, in denen er seine philosophische Auffassung vom Amt des Königs und der pflichttreuen Arbeit für Volk und Staat niederlegte (siehe unten). Es würde sich empfehlen, dass sich heutige Politiker in Deutschland wenigstens etwas daran orientieren würden, dann würde wohl einiges anders laufen.

Stephan Ehmke

„Die erste Bürgerpflicht ist, seinem Vaterlande zu dienen. Ich habe sie in allen verschiedenen Lagen meines Lebens zu erfüllen gesucht. Als Träger der höchsten Staatsgewalt hatte ich die Gelegenheit und die Mittel, mich meinen Mitbürgern nützlich zu erweisen.“

Politisches Testament von 1752

„Unser Leben führt uns mit raschen Schritten von der Geburt bis zum Tode. In dieser kurzen Zeitspanne ist es die Bestimmung des Menschen, für das Wohl der Gemeinschaft, deren Mitglied er ist, zu arbeiten.“

Politisches Testament von 1769

Hier können Sie die Politischen Testamente Friedrichs des Großen lesen (PDF).

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