Der Verfassungsrechtler Gerd Morgenthaler hat der Neuen Zürcher Zeitung ein bemerkenswertes Interview gegeben (erschienen online am 1.1.2024), in dem er die zunehmende staatliche Praxis in Deutschland beklagt, Zensur durch Einschüchterung der Bürger und Kriminalisierung von Meinungen auszuüben. Morgenthaler kritisiert auch die Verlagerung der laut Grundgesetz verbotenen Zensur auf staatlich finanzierte Privatunternehmen. Dem Staat, so der Jurist, kämen grundsätzlich keine Grundrechte zu, er habe sie zu schützen. Auch „Delegitimierung“ des Staates und der Herrschenden seien in einer Demokratie nicht nur zulässig, sondern auch erwünscht. Der Aussage der Bundesinnenministerin Faser, „Wer den Staat verhöhne“, solle es mit einem „starken Staat zu tun bekommen“, attestiert Morgenthaler ein fragwürdiges Demokratieverständnis. Auch die „Verhöhnung“ des Staates sei demokratisch legitimiert. Ebenso beklagt der Verfassungsrechtler die Verwendung schwammiger Begriffe wie „Hass und Hetze“, die rechtlich viel zu unklar seien. Nicht zuletzt kritisiert Morgenthaler die ausufernde Praxis von Regierungspolitikern, Bürger wegen „Lappalien“ anzuzeigen und mit Hausdurchsuchungen zu überziehen, die eindeutig unverhältnismäßig seien.
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