Oberfeldwebel Alexander Bittner, Soldat der Bundeswehr, wurde am 9. Januar 2025 aus seiner vier Monate dauernden Haft entlassen. Bittner war zuvor strafrechtlich verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, dem Befehl zur Impfung gegen den Covid-19-Virus nachzukommen. Mit der rechtskräftigen Verurteilung war die Entfernung aus dem Dienstverhältnis und der Verlust aller finanzieller Ansprüche verbunden.
Die Bundeswehr hatte die Impfflicht gegen Covid-19 im November 2021 eingeführt; im Mai 2024 wurde sie wieder aufgehoben. Zwischenzeitlich hatte eine Reihe von Soldaten die Impfung verweigert, sie wurden wie Oberfeldwebel Bittner wegen Ungehorsams verurteilt und teilweise inhaftiert.
Durch die Veröffentlichung und „Entschwärzung“ der Protokolle der Sitzungen des staatlichen Robert-Koch-Institutes (RKI) wurde bekannt, dass Behörden und Politik bereits kurz nach Ausbruch der angeblichen Covid-Pandemie wussten, dass der Erreger nicht gefährlicher war als ein durchschnittlicher Grippevirus. Die dennoch durch staatliche Zwangsmaßnahmen verhängten rigiden Grundrechtseinschränkungen sowie die Diskriminierung und Diffamierung von Ungeimpften und Impfgegnern hatten keine medizinische, sondern ausschließlich politische Motivation. Der Staat wollte ein Machtexempel gegen seine Bürger statuieren.
Früh war auch Behörden und Politik bekannt, dass die Covid-19-Impfung mit neuartigen und völlig unzureichend getesteten mRNA-Medikamenten nicht zum Schutz vor Erkrankung oder gegen die Weitergabe des Virus schützte, sondern vielmehr die unkalkulierbare Gefahr schwerer bis tödlicher Nebenwirkungen enthielt. Hinzu kam die Kenntnis von der Unzuverlässigkeit des PCR-Testes sowie die Unwirksamkeit und Gesundheitsschädlichkeit der allgemein empfohlenen oder verordneten Schutzmasken. Dennoch hielten die verantwortlichen Politiker an den Zwangsmaßnahmen fest.
Auch die Gerichte folgten strikt den – wie wir jetzt wissen – falschen und auf Druck der Politik zustande gekommenen Beurteilungen des RKI und einiger zweifelhafter, aber medienwirksamer „Experten“ und wiesen alle Klagen wegen der Unrechtmäßigkeit und Verfassungswidrigkeit der Zwangsmaßnahmen ab – und dies bis zum heutigen Tag. Bezeichnenderweise beriefen sich die Richter in ihren Urteilsbegründungen überwiegend auf das so genannte „Dirnenurteil“ des Reichsgerichtshofes von 1940, in dem die nationalsozialistische Ideologie der „Volksgesundheit“ zum Tragen kam.
Mit denselben Argumenten wurde auch die Verurteilung der Bundeswehrsoldaten untermauert. Es galt „Befehl ist Befehl“, keine der oben angeführten Rechtfertigungsgründe für die Verweigerung der Covid-Impfung wurde anerkannt.
Die 1955 gegründete Bundeswehr wollte die Konsequenzen aus der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft ziehen. Das „Befehl ist Befehl“ des „Kadavergehorsams“ sollte der Vergangenheit angehören. Zu diesem Zweck wurde das Konzept der „Inneren Führung“ entwickelt, das den „Staatsbürger in Uniform“ in den Mittelpunkt und die Armee auf die Grundlage des demokratischen Rechtsstaates stellen sollte. In ihm wurde festgeschrieben, dass es außer dem Befehl noch eine höhere Instanz gab, das Recht und das moralische Gewissen. Bewusst sah man sich dabei in der Tradition des militärischen Widerstandes gegen den Nationalsozialismus, insbesondere der Verschwörer des 20. Juli 1944 um Claus Graf Schenk von Stauffenberg*. Alle Soldaten, Vorgesetzte und Untergebene, wurden im Rahmen der staatsbürgerlichen Unterrichte, zur Befolgung dieser Grundsätze ausgebildet.
Der gleichen Motivation entsprang die Aufnahme des Grundrechtes auf Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissengründen in das Grundgesetz.
Rechtlich spiegelte sich diese Auffassung in der Wehrverfassung wieder. Das Soldatengesetz unterschied zwischen rechtmäßigen und unrechtmäßigen, verbindlichen und unverbindlichen Befehlen. Befehle hatten dienstliche Zwecken zu entsprechen und sie durften nicht Gesetzen und Grundrechten widersprechen. In den Fällen, in den Befehle keinen dienstlichen Zweck hatten, die Begehung von Straftaten beinhalteten und gegen die Menschenwürde verstießen, brauchten sie nicht befolgt zu werden. In diesen Fällen lag kein strafbarer Ungehorsam vor. Im Gegenteil, Vorgesetzte, die solche unrechtmäßigen Befehle erteilten, unterlagen selbst disziplinar- und/oder strafrechtlicher Verfolgung.
Natürlich müssen Soldaten, welcher Armee auch immer, Eingriffe in ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit durch Erteilung von Befehlen dulden. Ansonsten wären Streitkräfte in Krieg und Frieden gar nicht zu führen. Doch auch hier galt in der Bundeswehr: Diese Eingriffe mussten dienstlichen Zwecken entsprechen und sie durften nicht gegen Gesetz und Verfassung verstoßen. Insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit war dabei zu beachten.
Auch vor Covid-19 hatten Soldaten Befehle zu Impfungen zu befolgen, z.B. dann, wenn sie bei Auslandseinsätzen besonders gefährlichen ansteckenden Krankheiten ausgesetzt waren. Hier war der dienstliche Zweck und die Verhältnismäßigkeit nicht zu bestreiten. Diese Befehle waren rechtmäßig und verbindlich.
Anders im Falle des Covid-19-Virus und der mRNA-Impfung. Wie erwähnt, war der Politik bereits bei Einführung der Impfflicht bei der Bundeswehr (und in Kranken- und Pflegeeinrichtungen) bekannt, dass der Virus keine außergewöhnliche Gefahr darstellte. Eine behauptete Überbelastung der Intensivstationen hatte es nie gegeben, ebenso wenig eine fälschlicherweise postulierte Übersterblichkeit. Im Gegensatz dazu war die mRNA-Impfung nicht nur weitgehend unwirksam, sondern stellte objektiv für die Betroffenen eine erhebliche Gesundheitsgefahr durch Nebenwirkungen dar.
Noch einmal: Dies war ausweislich der enthüllten RKI-Protokolle der verantwortlichen Politik bekannt, als die Impfflicht für die Bundeswehr eingeführt wurde.
Zweifellos war deshalb der Befehl zum Impfen rechtswidrig und wegen erheblicher Unverhältnismäßigkeit auch unverbindlich. Weil die Impfung im wesentlichen nicht vor Erkrankung und Ansteckung schützte, lag auch kein dienstlicher Zweck vor. Fazit: Die Soldaten, welche die Impfung verweigerten, hätten nie bestraft werden dürfen.
Alle gefällten Urteile gegen die Betroffenen wären unverzüglich aufzuheben gewesen, Häftlinge zu entlassen und zu entschädigen. Sämtliche Strafen waren zurückzunehmen, die Soldaten in Ehren wieder in ihr Dienstverhältnis einzuführen.
Aber da wir im Deutschland des Jahres 2025 weit davon entfernt sind, eine unabhängige Justiz zu haben, werden alle diesbezüglichen Urteile aus politischen Machtgründen aufrechterhalten. Dies ist eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig und stellt einen unglaublichen juristischen Skandal dar.
Oberfeldwebel Bittner und seine Kameraden hatten jedes verfassungsmäßige Recht, den Impfbefehl zu verweigern. Sie taten es nicht, auch weil ihr moralisches Gewissen es ihnen vorgab. Sie handelten keineswegs egoistisch, sondern leisteten rechtmäßigen Widerstand gegen das unselige „Befehl ist Befehl“ und den Kadavergehorsam (mit denen die Innere Führung der Bundeswehr seinerzeit eigentlich aufräumen wollte) und stellvertretend für alle Soldaten. Insofern kamen sie ihrem Eid in vorbildlicher Weise nach.
Wie sind weit davon entfernt, die Situation, in der sich Oberfeldwebel Bittner und seine Kameraden befanden mit derjenigen der Widerständler vom 20. Juli 1944 zu vergleichen. Dennoch verbindet sie eines: sie stellten das Recht und ihr Gewissen über den Befehl. Deshalb umweht auch sie ein Hauch dieses gerechten Aufstandes.
Stephan Ehmke
*) Wir haben Claus Graf Schenk von Stauffenberg im Deutschland-Journal-Sonderheft 2024 einen Beitrag gewidmet.