Kriegsvorbereitungen gegen Russland: BGH hebt Art. 4 (3) GG praktisch auf

Insgeheim und vor der Öffentlichkeit verborgen hat der Bundesgerichtshof das grundgesetzlich garantierte Recht auf Kriegsdienstverweigerung praktisch aufgehoben. Dies passt in die neue Militarisierung der deutschen Gesellschaft und die mehr oder weniger offenen Kriegsvorbereitungen der Nato gegen Russland. 

Lesen Sie zu diesem neuerlichen Justizskandal hier einen Beitrag auf oval-media.

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