„Rechtsmißbrauch und Wahlbetrug?“

Viele kritische Kommentatoren werfen Friedrich Merz und der CDU wegen der Absicht, eine weitreichende Neuverschuldung mit Verfassungsänderung durch den abgewählten Bundestag beschließen zu lassen, Macht- und Rechtsmissbrauch vor. Auch habe er zentrale Wahlversprechen gebrochen. Inzwischen liegt eine Verfassungsbeschwerde der AfD gegen die Einberufung des aufgelösten alten Bundestages vor.

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich kommentierte das am 9.3.25 auf „X“ so:

>>Der designierte Bundeskanzler Friedrich Merz führte ununterbrochen seinen Wahlkampf damit, dass er die Schuldenbremse einhalten werde. In § 108a StGB heißt es: „Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt … wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Alle CDU Wähler haben das Programm der CDU und ihre Verlautbarungen gewählt, die Schuldenbremse des Grundgesetzes einzuhalten. Im Wahlprogramm der CDU heißt es auf Seite 8: „Funktionierender Staat – unser Zukunftsversprechen Die Ampel hat gestritten und Vertrauen zerstört. Wir wollen handeln und Vertrauen zurückgewinnen – schneller, effizienter, digital und mit schlankeren Strukturen. Wir handeln. Worauf es jetzt vor allem ankommt: • Wir halten an der Schuldenbremse des Grundgesetzes fest. Die Schulden von heute sind die Steuererhöhungen von morgen. • Wir schützen deutsche Sparer. Allen Formen einer Haftung Deutschlands für Schulden anderer EU-Staaten erteilen wir eine klare Absage. „                                   

Auf Seite 75 des Wahlprogrammes heißt es dazu: Solides Haushalten, verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld. Die Haushaltslage in Deutschland ist angespannt. Die Staatsverschuldung steigt und steigt, sowohl im Bund als auch in den Ländern und Kommunen. Was Deutschland jetzt braucht, ist eine solide Haushaltspolitik. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen vom Staat zu Recht verlangen, dass dieser verantwortungsvoll mit ihrem Steuergeld umgeht. Eine solide Haushaltspolitik ist auch ein Gebot der Generationengerechtigkeit, denn Schulden belasten unsere Kinder und Enkel. • An der grundgesetzlichen Schuldenbremse festhalten. Sie stellt sicher, dass Lasten nicht unseren Kindern und Enkeln aufgebürdet werden. Sie verpflichtet die Politik, mit den Einnahmen auszukommen, die für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zur Verfügung stehen, und sichert so die dauerhafte Tragfähigkeit des Bundeshaushalts. Auch in Krisenzeiten hat sie ihre Funktionsfähigkeit und Flexibilität bewiesen.                                                                                                                                                         

Siehe: CDU – Wahlprogramm, cdu.de/app/uploads/20

Bereits vor der Wahl wusste aber Friedrich Merz, weil es bereits durch die Außenministerin Annalena Baerbock mitgeteilt wurde, dass auf der Münchener Sicherheitskonferenz EUR 700 Mrd. weitere Ukraine – Hilfen beschlossen wurden. Das war spätestens seit dem 18.02.2025 bekannt. Glaubhaftmachung: focus.de/politik/auslan

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Aufgrund der bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 15.11.2023, Az: 2 BvF 1/22) war sowohl der alten Bundesregierung als auch der neu zu bildenden Bundesregierung klar, dass EUR 500 Mrd bis zu 1 Billion EUR Neuverschuldung für Waffen bei gleichzeitiger Aufrüstung der Bundeswehr eine Umgehung der zitierten Entscheidung bedurfte – nämlich der Gestalt, eine Verfassungsänderung vorzunehmen. Das war von Anfang an geplant, da die durchgestochenen Entscheidungen schon vor der Wahl getroffen wurden und erst nach der Wahl dann klar war, ob in einer Konstellation des neuen Bundestages die Verfassungsänderung stattfinden soll und muss oder aber noch in der alten Konstellation, wenn es dafür keine Mehrheiten im neuen deutschen Bundestag mehr gibt. Die CDU änderte trotz der erkannten geänderten Sachlage das Wahlprogramm nicht ab oder änderte irgendwelche öffentlichen Verlautbarungen, sondern hielt auch noch im Kanzlerkandidatenduell „Runde der Spitzenkandidaten“ Donnerstag, 20. Februar 2025, 22:00 Uhr ARD und ZDF Details: Die Spitzenkandidaten aller im Bundestag vertretenen Parteien diskutieren kurz vor der Wahl über ihre politischen Visionen. Moderation: Markus Preiß (ARD) und Diana Zimmermann (ZDF). In min 8:15 ff erklärt Herr Alexander Dobrindt für die CDU/CSU verbindlich für alle Wähler, dass es bei der Schuldenbremse des Grundgesetzes auch in Ansehung der erkannten neuen Sicherheitslage verbleibe. Siehe: Inaugenscheinnahme zdf.de/nachrichten/po, Aussage von Herrn Alexander Dobrindt in min 8:15 ff in ARD und ZDF vom 20.02.2025.

Es widerspricht allen fundamentalen Grundsätzen der Demokratie, dass eine Partei in fast allen Punkten genau ab dem ersten Tag nach der Wahl beginnt, exakt das Gegenteil von dem zu tun, was sie im Wahlprogramm äußerten und in allen Talkshows werbewirksam verbreiteten. Auch war der CDU das oben zitierte Urteil des zweiten Senats bekannt. Damit war einem Volljuristen wie Friedrich Merz die Verfassungsänderung auch im Wahlkampf von Anfang an klar. Da aber so gut wie keiner mehr die CDU mit bis zu 1 Billion neuen Schulden für das Führen eines Krieges gewählt hätte, galt es über die wahren Absichten der CDU/CSU die Wähler zu täuschen. Die wahren Absichten kolportierte dann die CDU – Spitze mit ihrem ersten Post auf „X“ nach der gewonnenen Wahl. Es erfolgte kein Danke an die Wähler oder das entgegengebrachte Vertrauen, sondern der nachfolgende Post war das Erste, was jeder Wähler zu sehen bekam.

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Fakt ist, dass vorliegend mit Rechtsmißbrauch und Wahlbetrug versucht wird, eine Änderung der Verfassung herbeizuführen.<<

 

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