Das Bundesverfassungsgericht hat erwartungsgemäß die Klagen der AfD und der Linkspartei gegen die Einberufung des aufgelösten und abgewählten Bundestages verworfen. Die Begründung muss man sich nicht durchlesen, sie ist lapidar und – leicht durchschaubar – eine Gefälligkeit gegenüber der Union und der SPD.
Denn dies sind die Parteien, die auch die Richterstellen des Bundesverfassungsgerichtes hauptsächlich besetzen. Präsident ist CDU-Mann Stephan Harbarth, ein Durchschnittsjurist ohne akademischen Titel, der vor seiner Berufung kein einziges Richteramt ausgeübt hat. Ein Parteisoldat, den Merkel seinerzeit installierte, um sich gefällige Urteile in den Bereichen EU, Klima und Corona zu sichern.
So kann es nun geschehen, dass der CDU-Fraktionsvorsitzende im Bundestag wie ein Regierungschef agieren kann, ohne dass er überhaupt in das Amt gewählt wurde. Und dass er in Kungelei mit den Fraktionsvorsitzenden der SPD und den Grünen, also den klaren Wahlverlierern, die Verfassung mit Hilfe von Abgeordneten ändern kann, die schon ihre Büros ausgeräumt und ihre Abschiedsreden gehalten haben.
Diese Verfassungsänderungen verschulden nicht nur Deutschland mit zusätzlich fast einer Billion Euro, sondern sehen auch die Festschreibung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 im Grundgesetz vor. Experten schlagen angesichts dieses Irrsinns, der die deutsche Wirtschaft pulverisieren wird, die Hände über dem Kopf zusammen.
Doch Merz musste sich die Stimmen der Grünen erkaufen. Er tat dies mit der Finanzierung des Klimaschwindels in Höhe von weiteren 100 Milliarden Euro. SPD und Grüne haben sich mit allen ihren linksideologischen und deutschlandfeindlichen Forderungen durchgesetzt: Von der Fortsetzung der unkontrollierten Massenmigration bis hin zur Weiterfinanzierung linker NGO`s, die als Helfershelfer für die Unterdrückung der demokratischen Opposition gebraucht werden.
Nicht neu ist die Erkenntnis, dass im politischen System Deutschlands die Parteibüros die Macht dem Souverän, dem Volk, längst abgenommen haben. Schon vor mehr als 20 Jahren hat Hans-Herbert von Arnim die Parteienherrschaft beklagt, die sich über das Grundgesetz erhoben, die Parlamente entmachtet und die Gewaltenteilung ausgehebelt hat. Heute gibt sich nur keiner mehr die Mühe, es zu verbergen.
Merz Ausspruch im Bundestag vom vergangenen Donnerstag, die Bundesrepublik müsse entscheidungsfähig sein, ungeachtet der Zusammensetzung des Bundestages, hat das klar zum Ausdruck gebracht. Im Klartext heißt das: Wir werden auch ohne und gegen die Parlamente regieren, wenn es nötig ist. Viele halten das für die Ansage eines Staatsstreiches.
Diesen verhindern können nur noch die Oppositionsparteien AfD und Linke, indem sie sofort die Einberufung des neuen Bundestages beantragen, womit die derzeit laufenden Beratungen des alten Bundestages enden müssten. Die erstere Partei hat dies bereits getan, die zweite noch nicht. Es steht auch nicht zu erwarten, dass sie es tun wird, denn die anstehenden Beschlüsse erfüllen auch ihre politischen Vorstellungen. Und dass Merz auch der Linken Versprechungen in Richtung Posten und Geld gemacht hat, darf ruhig vermutet werden.
Die zweite Möglichkeit der Verhinderung des Staatsstreiches liegt in der Hand des Bundesrates. Dort könnten die Bundesländer, an deren Regierungen das BSW, die FDP und die Freien Wähler beteiligt sind, sich bei der Abstimmung über die Verfassungsänderung enthalten, sofern diese Parteien es wollen. Auf diese Weise wäre eine Zweidrittel-Zustimmung in der Ländervertretung nicht mehr möglich. Das BSW hat seine Bereitschaft dazu erklärt. Ob FDP und die Freien Wähler (in Bayern), beides Systemparteien, es ihm gleich tun werden, ist allerdings mehr als fraglich.
Kommt die Verfassungsänderung wie von Merz geplant zustande, wäre der Beweis erbracht, dass die Überschrift dieses Artikels zutrifft. Wahlen und Oppositionsstimmen wären dann obsolet geworden. Die Demokratie und der Rechtsstaat in Deutschland wären dann wieder einmal beerdigt.
Stephan Ehmke