Bereitet Merz einen Angriffskrieg vor?

Die Aussagen von Friedrich Merz in einer Talkshow bezüglich einer möglichen Beschießung Russlands mit deutschen Marschflugkörpern vom Typ „Taurus“ sorgen weiter für Aufregung. Kritik löste auch seine Bemerkung aus, die Krim-Brücke bei Kertsch käme als Ziel in Frage. Die russische Regierung reagierte scharf und wies darauf hin, dass ein Einsatz der Marschflugkörper technisch und organisatorisch nur durch die Bundeswehr selber erfolgen könne. Man würde dies als unmittelbare deutsche Kriegsbeteiligung bewerten und behalte sich geeignete Gegenmaßnahmen vor.

Die Ukraine ist nicht NATO-Mitglied und ein militärischer Beistandspakt mit Deutschland existiert nicht. Deutschland wurde und wird von Russland weder angegriffen, noch bedroht. Der Einsatz von durch die Bundeswehr direkt geführten Marschflugkörpern auf russische Ziele würde daher mutmaßlich einen völkerrechtlich verbotenen Angriffskrieg darstellen. Die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist auch nach deutschen Gesetzen eine strafbare Handlung.

Der deutschen Generalität müsste das klar sein. Der ehemalige Vorsitzende der SWG, Oberst a.D. Manfred Backerra, meint dazu:

„Einem Befehl zur Lieferung von Taurus mit den zum Einsatz nötigen Bundeswehrsoldaten an die Ukraine müssten sich die verantwortlichen Militärs widersetzen, da diese Beteiligung am Krieg gegen Russland nunmehr ganz eindeutig die Friedenspflicht gemäß unserem Grundgesetz verletzt. Wenn man glaubt, von den Generalen nicht verlangen zu können, ihre Pension aufs Spiel zu setzen – was angesichts der Glorifizierung des Widerstands im 2. Weltkrieg seltsam anmutet -, dann kann man doch verlangen, dass sie vorher um Versetzung in den Ruhestand  bitten: sowohl der Erstverantwortliche als auch alle, die als Nachfolger vorgesehen werden, selbst wenn sie dann nicht mehr `generaler´ werden können!“

Schon im März 2024 hatten ranghohe Offiziere der Bundeswehr dienstlich über einen Angriff mit deutschen Marschflugkörpern auf die Krim-Brücke diskutiert. Das Gespräch war abgehört und öffentlich gemacht worden. Damals gab es Anzeigen gegen die beteiligten Offiziere wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Angriffskrieges. Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen jedoch ein.

Die umstrittenen Aussagen des designierten Bundeskanzlers dürften die Debatte jetzt wieder anheizen.

SE

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