Die vom so genannten „Verfassungsschutz“ jetzt vorgenommene Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextrem“ als Ausfluss eines geheim gehaltenen „Gutachtens“, ist noch das Erbe des CDU-Parteisoldaten Haldenwang, der den Geheimdienst zu einem Repressionsinstrument der Kartellparteien gegen die demokratische Opposition umgebaut hat. Der Zeitpunkt ist nicht zufällig – schickt sich doch die kommende Regierung der Wahlverlierer an, den rot-grünen Ökosozialismus unter Beseitigung von Rechtsstaat und Demokratie zu verwirklichen und unser Land in eine „DDR 2.0“ umzuformen.
Das vorgebliche Hauptargument der „Einstufung“, die AfD vertrete einen verfassungswidrigen „ethnischen Volksbegriff“, ist ebenso falsch wie selbst verfassungswidrig. Nach dem Urteil führender Staatsrechtler wie Dietrich Murswiek oder Karl Albrecht Schachtschneider kennt das Grundgesetz sehr wohl ein ethnisches deutsches Volk, das, wie nationale Minderheiten in Deutschland, ein Recht auf Bestand und Erhaltung hat. Daneben steht freilich gleichberechtigt das Staatsangehörigkeitsrecht, wonach jedem Inhaber einer solchen, ungeachtet der Herkunft, alle staatsbürgerlichen Rechte ohne Einschränkung zustehen – eine Tatsache, welche die AfD nie bestritten hat. Dies wurde nur lügenhaft behauptet und propagandistisch verbreitet im Zusammenhang mit dem so genannten „Geheimtreffen von Potsdam“, in dem der Inlandsgeheimdient mutmaßlich auch seine Finger im Spiel hatte.
Im Gegenteil, wer den Deutschen die ethnische Identität versagen und nehmen will, stellt sich nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen das internationale Völkerrecht, das eine Beseitigung der ethnischen und kulturellen Identität eines Volkes als Genozid brandmarkt.
Der so genannte „Verfassungsschutz“ hat sich spätestens unter Haldenwang mit seinem Vorgehen gegen die demokratische Opposition selbst zur Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat entwickelt. Es überrascht nicht, dass die Behörde das „Gutachten“ gegen die AfD nicht veröffentlichen will. Es würde ich dann rasch als erneute Farce entpuppen.
Die Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextrem“ kommt, wie gesagt, nicht unerwartet. Mit ihr soll offensichtlich der große Coup in Richtung Verbot der Partei gelandet werden. Es würde ebenso wenig überraschen, wenn das gleichfalls vom Parteienkartell besetzte Bundesverfassungsgericht dem folgen würde. Die in den aktuellen Umfragen stärkste demokratische Partei in Deutschland beseitigen zu wollen, weil sie dem Kartell der Altparteien bei der Errichtung des Ökosozialismus im Wege steht, würde allerdings einen weltweiten Aufschrei hervorrufen. Wieder einmal, so würden die internationalen Stimmen rufen, schickt sich Deutschland an, demokratische Parteien zu verbieten: die Schatten der Vergangenheit kehren wieder.
Karl M. Richter