Nach der Bekanntgabe der Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextrem“ schlagen die Wellen hoch, auch international. Im Ausland herrscht wenig Verständnis dafür vor, dass eine Regierung die stärkste Oppositionspartei durch den Geheimdienst mit dem Ziel der Zerschlagung verfolgen lässt. Der amerikanische Außenminister spricht gar von „versteckter Tyrannei“ in Deutschland. Auch hierzulande zeigen sich kritische Juristen und Journalisten entsetzt. Zumal die „Einstufung“ aufgrund eines angeblich geheimen Gutachtens erfolgte, dessen Inhalt gleichwohl offensichtlich an regierungsnahe Kreise „durchgestochen“ worden war. Dass die Öffentlichkeit und auch die beschuldigte Partei nicht von den Gründen der Entscheidung des Verfassungsschutzes erfahren soll, halten kritische Rechtsanwälte wie Markus Haintz für einen Skandal und einen Schlag gegen den Rechtsstaat.
Ganz anders die Kartellpolitik und die ihnen hörigen Medien. Hier wird die Stigmatisierung der AfD als „verfassungsfeindlich“ durchgehend begrüßt und fast unisono die sofortige Einleitung eines Verbotsverfahrens gefordert. Aus den Äußerungen manches Kartellpolitikers trieft dabei der reinste Vernichtungswille. Vom „Ausschalten“ und ähnlichem ist da die Rede.
Dabei sind die in der spärlichen Pressemeldung des Verfassungsschutzes enthaltenen Gründe für die „Einstufung“ mehr als dürftig. Bekannte Staats- und Verfassungsrechtler wie Dietrich Murswiek und Ulrich Vosgerau haben sie bereits in der Luft zerrissen. Eine besondere Rolle spielt der „ethnische Volksbegriff“, dessen sich die AfD angeblich bediene. Dabei sei der nicht nur nicht verfassungsfeindlich, sondern vom Grundgesetz abgedeckt, so Dietrich Musrwiek. Entscheidend sei, dass die AfD an keiner Stelle irgendwelche Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft, seien sie auch Migranten, von ihren Rechten ausschließen und zu „Bürgern zweiter Klasse“ degradieren wolle. Dies aber behauptet der Verfassungsschutz, ohne dafür Belege beibringen zu wollen oder zu können.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist dem Bundesinnenminister unterstellt. Man kann davon ausgehen, dass die Beauftragung des „Geheimgutachtes“ mit dem gewünschten Ergebnis von der Politik ausging, auch wenn die scheidende Bundesinnenministerin das leugnet. Von einer Politik nämlich, die ein vitales Interesse daran hat, dass die AfD als politische Konkurrenz verschwindet. Nicht nur, weil diese Partei den anderen bereits hunderte Mandate in den Parlamenten abgerungen hat, sondern vor allem, weil sie als mittlerweile einzige politische Kraft überhaupt noch wirkliche Oppositionsarbeit leistet und sich der Beseitigung von Demokratie und Rechtsstaat sowie der Abschaffung der deutschen Kulturnation entgegenstellt. Und dies ist ganz und gar nicht im Interesse diejenigen, die Deutschland offensichtlich in eine ökosozialistische „DDR 2.0“ umformen wollen*.
Schon werden von den ersten Landesregierungen Säuberungsaktionen gegen Beamte vorbereitet, die AfD-Mitglieder sind. Auch hierfür soll das bestellte „Geheimgutachten“ herhalten. Andere Stimmen fordern die sofortige Einstellung der Parteienfinanzierung für die AfD, was durchaus das Ende der Partei auch ohne formales Verbotsurteil bedeuten könnte. Jedenfalls wäre die AfD hierdurch mindestens in ihren Chancen erheblich eingeschränkt.
Juristen wie Murswiek und Vosgerau sehen hierin einen eklatanten Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz von Parteien gemäß Grundgesetz. Zumal, wie gesagt, die Gründe für die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ geheim gehalten werden sollen und die betroffene Partei sich erst in möglicherweise jahrelangen Prozessen den Zugang dazu erstreiten müsste.
Nach den aktuellen Umfragen würde sich rund ein Viertel der Wähler bei Bundestagswahlen für die AfD entscheiden. Auch sie sind von den Diffamierungen und Stigmatisierungen des politisch gesteuerten Geheimdienstes unmittelbar betroffen. Einige Verbotsenthusiasten haben bereits ihrer Zuversicht Ausdruck gegeben, dass die Wählerschaft der AfD sich nach Zerschlagung der Partei wieder für die etablierten Kräfte entscheiden würden. Darin dürften sie sich gewaltig täuschen. Denn die AfD wird längst nicht mehr aus Protest gewählt, sondern aus der Überzeugung heraus, dass diese Partei die einzige Kraft ist, die sich gegen den Niedergang unseres Landes überhaupt noch zur Wehr setzt, einschließlich der Vernichtung des Wohlstandes der Bürger. Der Souverän lässt sich aber nicht an der Nase herumführen und betrügen. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD oder weitere Repressalien von staatlicher Seite werden weitere Hunderttausende darüber aufklären, welche durchsichtigen machtpolitischen Gründe hinter dem Handeln der Kartellparteien stecken. Diese Bürger werden sich ohne jeden Zweifel auch weiterhin der demokratischen und rechtsstaatlichen Opposition anschließen, sei sie parlamentarisch oder außerparlamentarisch.
Stephan Ehmke
*) Die SWG hat in eigener Sache die ihrer Meinung nach rechtsstaatswidrigen und demokratiefeindlichen Methoden des Verfassungsschutzes in einem ausführlichen Gutachten ausführlich dargelegt. Dieses Gutachten ist freilich nicht geheim und steht allen Interessierten hier zur Verfügung.