Auch die Mainstream-Presse (abzüglich der Regierungstrompeten wie die SZ) zeigt sich entsetzt, wie der so genannte „Verfassungsschutz“ bereits harmloseste Kritik an Regierungsmaßnahmen als Bestrebung bewertet, die Freiheitlich Demokratische Grundordnung beseitigen zu wollen. So im Falle des so genannten „Gutachtens“ gegen die AfD, das in den vergangenen Tagen von mehreren unabhängigen Medien vollständig veröffentlicht worden ist.
Warum der „Dienst“ und seine politischen Vorgesetzten im Bundesinnenministerium das Pamphlet (anders kann man es nämlich nicht nennen) geheim halten wollten, wird jetzt allzu deutlich. Jargon und Inhalt erinnern stark an die Verfolgung von Oppositionellen in der DDR, wo jeder, der nicht Sozialist war oder sein wollte, zum „Staatsfeind“ erklärt und erledigt wurde.
Unabhängige Presse und juristische Experten nehmen gerade das „Gutachten“ Stück für Stück auseinander. Andreas Rosenfelder unterstellt den „Verfassungsschützern“ in der WELT (14.5.25) treffend eine „paranoide Logik“. Er schreibt:
>>In der Unterdrückung von Kritik liegt ein Definitionsmerkmal totalitärer Systeme. Im Gegensatz dazu würde eine liberale Demokratie, zu deren Wesenskern die Meinungsfreiheit gehört, sich gegenüber solchen Bürgern ganz anders verhalten: Sie würde es ihren Kritikern erlauben, sie als Diktatur zu bezeichnen – und gerade dadurch beweisen, dass sie keine ist.
Die Kritik der Corona-Maßnahmen spielt für die Entscheidung der Behörde, die AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ einzustufen, eine Schlüsselrolle. Ein zentrales Kapitel im Abschnitt „Bezeichnung der Bundesrepublik als Diktatur im Zusammenhang mit konkreten Sachthemen“ dreht sich um „Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie“. Liest man es gründlich, so kommt man aus dem Staunen nicht mehr hinaus.
[Zitat]: „Die AfD knüpfte bei der Beschreibung des deutschen Staates als Diktatur oder Regime an das behördliche Agieren während der COVID-19-Pandemie an und versuchte, ihre – das politische Handeln delegitimierenden – Narrative insbesondere durch eine verzerrte Darstellung der COVID-19-Schutzmaßnahmen zu untermauern.“ Gäbe es tatsächlich autoritäre Fehlentwicklungen, so dürften die Bürger diese demnach nicht benennen, ohne sich verdächtig zu machen – eine unhaltbare Perspektive für eine Demokratie.
Die paranoide Logik des Gutachtens, die man nur mit den beim Verfassungsschutz so beliebten „Verschwörungserzählungen“ vergleichen kann, macht sprachlos. So soll ein Mitglied des AfD-Bundesvorstands auf einer Demonstration im Januar 2022 gesagt haben: „Und wir sagen ,Nein‘ zur Aushöhlung unserer Demokratie und dem Abdriften dieser Regierung in ein totalitäres Regime. Und gleichzeitig, liebe Freunde, sind wir heute hier, um ‚Ja‘ zu sagen. Wir sagen ,Ja‘ zur Volksherrschaft, zu wahrer Demokratie.“
Das Amt setzt schon das Vertreten der These, dass unser System „ausgehöhlt“ werde, auf den Index. Ausbuchstabiert führt diese Logik unmittelbar in den staatsbürgerlichen Wahnsinn: Wer nicht davon überzeugt ist, dass wir in einer lupenreinen Demokratie leben, muss als Antidemokrat aus der Demokratie ausgeschlossen werden.
Ein wirklich demokratischer Verfassungsschutz sollte sich anders verhalten als das Bundesamt für Verfassungsschutz – sonst beschädigt er selbst das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats.<<
Mathias Brodkorb, ehemaliger Finanzminister in Mecklenburg-Vorpommern (SPD), der beim Cicero das „Gutachten“ veröffentlichte meinte gar „… das ist keine seriöse Arbeit, das nähert sich eher einem Fall für die Psychiatrie“.
Da muss man nicht viel hinzufügen. Vielleicht den Rat an den neuen Innenminister Alexander Dobrindt, bei seinem Geheimdienst schleunigst aufzuräumen und dort tätige Verfassungsfeinde in den Ruhestand oder die Arbeitslosigkeit zu schicken. Das so genannte „Gutachten“ sollte er schreddern lassen. Seiner Partei (der CSU) und den anderen sollte er den klugen Rat geben, endlich die Verbotsphantasien gegen die AfD aufzugeben und mit dieser lupenrein demokratischen Partei endlich nach Vernunft und gesundem Menschenverstand umzugehen.
Redaktion