Compact-Urteil: ein Phyrrussieg?

Man kann Compact zum Sieg im Verbotsverfahren herzlich gratulieren. Doch die mündliche Begründung des Gerichtes wirft die Frage auf, ob damit wirklich etwas gewonnen ist. Der Tenor lautet nämlich: Compact ist verfassungsfeindlich, doch auch die Feinde der Verfassung dürfen ihre Meinung sagen. Das geht aber an der Tatsache vorbei, dass Compact eben nicht  verfassungsfeindlich ist.

Bei der Bezugnahme auf Martin Sellner und dessen Remigrationskonzept, das Compact sich angeblich zu eigen gemacht haben soll, wird das besonders deutlich: Das Gericht unterstellt Sellner schlicht falsche Tatsachen. An keiner Stelle in seinem Buch „Remigration“ oder den Äußerungen Sellners zu diesem Buch wird behauptet, dass deutsche Staatsangehörige, abhängig von ihrer Herkunft, unterschiedliche Rechte hätten. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Sellner betont stets, dass alle deutschen Staatsangehörigen die gleichen Rechte haben. Die Unterstellung, Sellner unterscheide zwischen Staatsbürgern erster und zweiter Klasse, ist schlicht falsch.

Das Gericht wiederholt ebenso den Irrtum, die Behauptung, es gebe ein „ethnokulturelles“ deutsches Volk, sei verfassungswidrig. An verschiedenen Stellen haben wir in Anlehnung an renommierte Juristen deutlich machen können, dass das deutsche Grundgesetz sehr wohl ein ethnokulturelles deutsches Volk in Unterscheidung vom Staatsvolk* kennt. Wie könnten deutsche Gesetze und Länderverfassungen sonst die Rechte ethnokultureller Minderheiten wie Friesen, Dänen, Sorben usw. festschreiben? Kennt die Verfassung aber ethnokulturelle Minderheiten, muss auch ein ethnokulturelles Mehrheitsvolk existieren.

Fazit: Solange Gerichte sich in ihren Argumentationen weiterhin auf Correctiv-Niveau bewegen, gibt es auch keine wirkliche Meinungs- und Pressefreiheit. Compact darf zwar weiter erscheinen, doch bleibt das von der Kartellpolitik und den ihr hörigen Medien verpasste Stigma der Verfassungsfeindlichkeit bestehen. Damit bleibt der willkürlichen staatlichen (einschl. geheimdienstlichen) Verfolgung Tür und Tor geöffnet.

Im Übrigen warten wir gespannt auf die schriftliche Begründung des Urteils.

Hier der Bericht der „Jungen Freiheit“ über das Urteil vom 24.6.2025.

*) das sind alle Inhaber der deutschen Staatsangehörigkeit, die selbstverständlich dieselben Rechte besitzen, ungeachtet von Herkunft usw.

One thought on “Compact-Urteil: ein Phyrrussieg?

  1. Das Urteil gibt nur wieder was das „Verfassungsgericht“ (ohne eine echte Verfassung) immer schon gesagt hat: Nur die aktiv kämpferische Handlung ist zu verbieten nicht aber die verfassungswidrige Meinung.

    „Rede- und Meinungsfreiheit ist eine Verzweiflungstat.
    Es ist der letzte Ausweg, ein Angriff stiller Wut, und – in den meisten Fällen – eine Beleidigung und Abkehr von den gesellschaftlichen Normen.

    Menschen, die morden, haben gewöhnlich nur für einen Moment ihre Hemmungen verloren.

    Aber Menschen die frei heraussprechen und ihre Meinung publizieren haben sie für immer verloren und sind daher so gefährlich für das System wie ein tollwütiger Hund.

    „Der Grund, warum Menschen zum Schweigen gebracht werden, ist nicht, weil sie lügen, sondern weil sie die Wahrheit reden. Wenn Menschen lügen, können ihre eigenen Worte gegen sie angewendet werden, doch wenn sie die Wahrheit sagen, gibt es kein logisches Argument, sondern als Gegenmittel nur die Gewalt.“

    Heinrich Theodor Fontane

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