Wir zitieren hier den aus unserer Sicht sehr zutreffenden Kommentar des Hamburger AfD-Bürgerschaftsabgeordneten Krzysztof Walczak auf „X“ am 24.6.2025 zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes über das Compact-Verbot. In unserem gestrigen Beitrag zu diesem Thema hatten wir die Entscheidung einen „Phyrrussieg“ genannt. Walczak bestätigt uns. Zahlreiche andere Stimmen im Netz übrigens ebenso.
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Walczak schreibt:
„Ich möchte die gute Stimmung nicht verderben, kann mich aber über das Compact-Urteil nicht vollständig freuen. Die genaue Urteilsbegründung muss man abwarten, aber ausweislich der zusammenfassenden Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts und der mündlichen Urteilsbegründung kann man schon jetzt festhalten, dass ein beunruhigender Trend in der Rechtsprechung fortgesetzt wird: Statt klare Grenzen zu ziehen und objektive Prinzipien und Tendenzen in der Rechtsprechung zu stärken, beispielsweise durch die in einer Demokratie dringend gebotene Regel, dass man im Lichte der Pressefreiheit per se keine Presse verbieten darf, wenn kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, schiebt man stattdessen den entscheidungserheblichen Teil in die Verhältnismäßigkeitsprüfung ab. Das ist brandgefährlich, weil die Verhältnismäßigkeitsprüfung der Teil der juristischen Prüfung ist, bei der der subjektive Beurteilungsspielraum der Richter am größten ist. Heißt mit anderen Worten: Bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung kann der Richter am einfachsten anhand seiner eigenen Präferenzen entscheiden, ob er den Daumen hebt oder senkt.
In diesem Falle hat man den Daumen für Compact gehoben, aber man hat schon anhand der in weiten Teilen peinlich aggressiv gegen Compact gerichteten Urteilsbegründung gemerkt, dass man gute Lust gehabt hätte, das Verbot zu bejahen. Insbesondere wurde nicht wirklich klar, ab wann man Compact hätte doch verbieten können. Remigrationsbefürwortern wird vom Bundesverwaltungsgericht offenbar völlig einseitig unterstellt, dass sie eine Diskriminierung zwischen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund beabsichtigen, obwohl das gerade ja nicht das Ziel ist. Hier bleibt abzuwarten, ob das Gericht in seiner Begründung brauchbare Belege liefert oder es sich – mal wieder – nur um irgendwelche weit hergeholten Interpretationen und Zurechnungsketten handelt. Gleichzeitig war dieser merkwürdige Remigrations-Exkurs, den man durchaus als Versuch des Gerichts verstehen kann, weiteren Druck auf Migrationskritiker aufzubauen, aber offenbar doch nicht schwerwiegend genug, um Compact zu verbieten. Dieses eine Mal, wie man betonen muss. Damit ist die Gefahr nicht gebannt, im Gegenteil: Die politische Linke wird weiter systematisch daran arbeiten, die Gerichte mit linken Richtern zu fluten, die bei der nächsten Verhältnismäßigkeitsprüfung den Daumen senken werden. Das heutige Urteil hat das Fundament dafür gelegt. Im juristischen Prüfungsprogramm hat das Bundesverwaltungsgericht heute alle Stoppschilder, die bereits davor ein Verbot hätten aufhalten müssen, weggeräumt und es wurde lediglich bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung die letzte Ausfahrt vor dem Totalverbot genommen. Zugleich ermuntert das Gericht die Staatsmacht, doch mit milderen, aber gleichwohl freiheitsbeschränkenden Mitteln gegen Compact vorzugehen. Es ist deshalb meiner Meinung nach ein juristisch schlechtes und für die Demokratie und die Meinungsfreiheit ein geradezu gefährliches Urteil.“