Quelle: https://dezayasalfred.wordpress.com/
Interview mit Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas, Völkerrechtler und ehemaliger Uno-Mandatsträger
Zeitgeschehen im Fokus Die deutsche Bundesregierung unter Friedrich Merz bemüht bei Israels Vorgehen permanent dessen Recht auf Selbstverteidigung, da es von der Hamas angegriffen worden sei oder der Iran eine Atombombe bauen würde, wogegen sich Israel präventiv verteidigen dürfe. Was sagt das Völkerrecht dazu?
Prof. Dr. Alfred de Zayas Beide Behauptungen sind juristisch falsch, leicht zu widerlegen und können mit der Uno-Charta nicht in Einklang gebracht werden. Das Recht auf Selbstverteidigung wird im Artikel 51 der Uno-Charta nur in sehr begrenzten Situationen anerkannt, und entsprechende Voraussetzungen müssen erfüllt sein. In beiden Fällen, die Merz nennt, fehlen diese Bedingungen.
Gewaltanwendung ohne Resolution des Uno-Sicherheitsrats verletzt Art. 2(4) der Charta, Israels Aggression gegen den Iran erfüllt die Kriterien des «Verbrechens gegen den Frieden» (Artikel 6a des Statuts des Nürnberger Tribunals und des Urteils von 1946) und des «Verbrechens der Aggression» im Sinne des Artikels 5 des Statuts von Rom und der Kampala-Definition des Internationalen Strafgerichtshofs. Überdies verletzt die Bombardierung Irans durch Israel auch etliche Uno-Resolutionen unter anderem 2625, 3314 …
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