Freispruch für Michael Ballweg

Es ist ein Urteil, das in seiner Konsequenz weit über den Angeklagten hinausreicht. Nach 44 Verhandlungstagen, fast neun Monaten Untersuchungshaft und einer über zwei Jahre währenden öffentlichen Debatte hat das Landgericht Stuttgart den Gründer der Querdenken-711-Bewegung, Michael Ballweg, vom Hauptvorwurf „versuchter Betrug“ freigesprochen. Gleichzeitig wurde er wegen „versuchter Steuerhinterziehung“ verwarnt – das Strafmaß für diese Verwarnung beträgt aber nur 30 Tagessätze à 100 Euro und wird zur Bewährung ausgesetzt.

Ein Freispruch in einem Rechtsstaat sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Doch die Geschichte, die zu diesem Urteil geführt hat, wirft schwerwiegende Fragen auf – nicht nur über den Zustand der Justiz, sondern auch über die Rolle der Medien und das Selbstverständnis der Politik in Baden-Württemberg.

Anmerkung: Die Systempresse spricht von einer „Verurteilung Ballwegs wegen Steuerhinterziehung“, was falsch ist. Ballweg wurde vom Gericht verwarnt wegen des Versuchs der Steuerhinterziehung und zu einer Bewährungsstrafe von € 3000.- verurteilt. Es ging hier um Kleinstbeträge weit unter 50 Euro. Möglicherweise sah sich das Gericht genötigt, dies dem Freispruch vom Vorwurf des Betruges anzuhängen, um den Regierungsmedien eine Schlagzeile zu ermöglichen, was diese auch weidlich nutzten. Dass dabei die Verdrehung der Tatsachen herauskam, war vorauszusehen.   

Lesen Sie dazu hier einen Beitrag auf klartext-rheinmain.de

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