Das Kartell der Altparteien wähnt, einen Trick gefunden zu haben, die AfD zu verbieten, auch ohne Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. In einigen Fällen haben bereits „Wahlausschüsse“ AfD-Kandidaten von der Wahl zu kommunalen Ämtern ausgeschlossen, weil angeblich an ihrer „Verfassungstreue“ Zweifel vorlägen. Die „Wahlausschüsse“ sind dabei von den politischen Konkurrenten der AfD besetzt, die Partei selbst aber in den Gremien oft gar nicht vertreten.
Jüngst wurde ein Fall in Nordrhein-Westfalen bekannt, jetzt traf es den rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten der AfD, Joachim Paul, der sich für das Amt des Ludwigshafener Oberbürgermeisters beworben hatte. Der Vorgang stellt insofern eine Neuheit dar, als sich darin ein geradezu mafiöses Vorgehen der Kommunalpolitik, der Landesregierung und des Verfassungsschutzes zeigt. All dies, so Verfassungsrechtler, stellt einen Versuch dar, Kandidaten einer demokratisch zugelassenen Konkurrenzpartei „mit vereinten Kräften“ zu verhindern, ohne Gerichtsurteil, und ganz klar am Grundgesetz vorbei.
Hier sehen sie dazu ein Interview mit dem Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler auf Apollo-News und darunter ein Gespräch mit dem betroffenen Joachim Paul auf Nius-Live, beides vom 6.8.2025.

