Nach dem Ausfall von Frauke Brosius-Gersdorf als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht mehren sich die Gerüchte um einen möglichen Ersatz aus der SPD. Seit einigen Tagen kursiert der Name der ehemaligen Bundesministerin Katarina Barley, die allerdings kaum weniger linksradikale Positionen vertritt, wie ihre geschasste Vorgängerin. Auch sie ist Abtreibungsbefürworterin und fordert seit langem ein AfD-Verbot. Es wäre auch wenig verwunderlich gewesen, würde die SPD auf eine Kandidatin verzichten, die verspricht, als Richterin in Karlsruhe entsprechen genehme Urteile zu fällen.
Die Aufregung um das unwürdige Geschachere wegen der Richterposten ist verständlich, andererseits auch etwas verwunderlich, da die Besetzung der Richter am Bundesverfassungsgericht nicht erst seit gestern eine Angelegenheit der Politik ist. Seitdem es dieses Gericht gibt, sind es nämlich die im Bundestag maßgeblichen Parteien, die ihre Entsendung bestimmen, streng nach Proporz. Und seit Anbeginn wird dies von Staatsrechtlern kritisiert, da dies – ihrer Meinung nach – zwangsläufig zu einer Politisierung des Gerichtes führen musste. Denn niemand kann ernsthaft annehmen, dass die Richter in den roten Roben im Amt vergessen, wem sie selbiges zu verdanken haben. Und schließlich sind die meisten der Karlsruher Juristen auch Mitglieder der Parteien, die sie entsenden.
Der Verwaltungsrechtler Hans-Herbert von Arnim hat bereits vor 30 Jahren darauf hingewiesen, dass dies einmal zum Unterlaufen der Gewaltenteilung führen muss. Und dass der Druck auf das Gericht immer weiter zunehmen muss, politkonforme Urteile zu fällen.
Zweifellos ist aber die Dreistigkeit, mit der Parteien Kandidaten auswählen, von denen sie sich Entscheidungen entsprechend ihrer Erwartungen versprechen, noch nie so offen präsentiert worden, wie jetzt. Und natürlich geht es dabei hauptsächlich um das Verbot der größten demokratischen Oppositionspartei, die von den Konkurrenten aus dem Weg geräumt werden soll. Der dabei in ebensolcher Schamlosigkeit durchgeführte Missbrauch des Inlandsgeheimdienstes „Verfassungsschutz“ sei hier nur noch einmal am Rande erwähnt.
SE

