Der Pianist Arne Schmitt hat auf Demos während des Corona-Zwangsregimes verfolgten und gequälten Menschen mit seinem Spiel Trost und Zuversicht gegeben. Das hat ihn der Regierung verhasst gemacht. Mit seinem Flügel, seinen Liedern für Frieden und Gerechtigkeit soll er auf einer Kundgebung im Jahre 2021 „schweren Landfriedensbruch“ begangen haben. Seitdem verteidigt er sich vor Gericht selbst. Am vergangenen Mittwoch, dem zwölften Prozesstag, wurde der Musiker mitten im Prozess in Untersuchungshaft genommen.
Wie Report24 am Freitag berichtete, werde Schmitt vorgeworfen, er habe einen Schöffen und einen Justizwächter angegriffen. Tatsächlich kann man in einem auf dem X-Account des Journalisten Boris Reitschuster veröffentlichten Video sehen, wie der Musiker einem seiner mutmaßlichen Schöffen auf einem Bürgersteig hinterherläuft. Sein Anliegen bestehe darin, dass er die Namen der beisitzenden Schöffen in seinem Gerichtsverfahren von dem Mann bekommen möchte, schreibt Report21. Bislang seien ihm die Namen der Beisitzer trotz mehrfacher Anfragen an das Gericht verweigert worden.
„Im Rahmen des Berufungsverfahrens erfolgte heute die Verhaftung aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls, der durch das Amtsgericht Tiergarten auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen wurde. Dem liegt der dringende Tatverdacht des Angriffs auf einen Schöffen und einen Justizwachtmeister zugrunde. Als Haftgründe sind Flucht- und Verdunkelungsgefahr angeführt. Der Haftbefehl erging also in einem neu eingeleiteten, separaten Ermittlungsverfahren und nicht in dem Verfahren, das gerade verhandelt wird.“
Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft habe sich auch zur Dauer der Untersuchungshaft geäußert. Ihm zufolge hänge diese „von vielen verschiedenen Faktoren“ ab, und sei daher „nicht prognostizierbar“. Zur Verhaftung äußerte sich auch der Juraprofessor Martin Schwab von der Universität Bielefeld am Freitag auf seinem Telegram-Kanal. Er sei fassungslos und ratlos ob dieser Stellungnahme zur Inhaftierung des Musikers.
Zum einen gebe es keinen Straftatbestand „Angriff auf einen Schöffen/einen Justizwächter“ sondern allenfalls einen Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB). Wobei selbst die Staatsanwaltschaft in ihrer Antwort nicht behaupten würde, dass es im Fall von Arne Schmitt überhaupt zu einer Körperverletzung gekommen sei. Der Juraprofessor hätte von der Staatsanwaltschaft zumindest erwartet, dass sie den Straftatbestand, dessen Erfüllung sie Schmitt vorwirft, präzise benennt.
Schwab kommentiert die für ihn fragwürdige Darstellung der Haftgründe: Nach Paragraph 112 Absatz 2 Strafprozessordnung dürfe Untersuchungshaft nur bei Fluchtgefahr oder bei Verdunkelungsgefahr angeordnet werden. Im Falle von Arne Schmitt läge aber eindeutig keine Fluchtgefahr vor. Der Musiker stelle sich seit Wochen dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren wegen Landfriedensbruchs. Eine Verdunkelungsgefahr bestehe insofern nicht, als Filmaufnahmen von dem angeblichen Angriff existierten. Der Juraprofessor fasst zusammen:
„Was die Staatsanwaltschaft hier als Antwort auf die Presseanfrage der Zeitung ‚Demokratischer Widerstand‘ abliefert, ist eine Verhöhnung des Rechtsstaats. Will sie ihre Gedankengänge bei der Rechtsanwendung bloß nicht transparent machen, oder weiß sie gar, dass es für den Haftbefehl in Wirklichkeit keinerlei Rechtfertigung gibt?“
Nach Aufhebung der Demokratie- und Rechtsstaatssimulation in Deutschland scheint der Willkür – wieder einmal – keine Grenzen des Rechts mehr gesetzt zu sein.

