Brisantes Urteil könnte Bewegung in Debatte um „ethnischen Volksbegriff“ bringen
03. September 2025, Autor: Daniel Holfelder
Mit ähnlichen Argumenten wie gegen die AfD stuft der Verfassungsschutz ein Buch als rechtsextrem ein. Der Verlag soll deshalb staatliches Fördergeld zurückzahlen. Der Fall landet vor Gericht – und es fällt ein Urteil.
Vor dem Landgericht Frankfurt fiel vergangenen Freitag ein auf den ersten Blick unscheinbares Urteil, das jedoch enorme politische Sprengkraft birgt. Oberflächlich betrachtet ging es um die vergleichsweise geringe Summe von 7.500 Euro, die der kleine, familiengeführte Lau-Verlag aus Reinbek bei Hamburg 2021 aus dem Bundesförderprogramm „Neustart Kultur“ erhalten hatte (JF berichtete). Das millionenschwere Programm war von der damaligen Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) ins Leben gerufen worden, um dem Kulturbetrieb bei der Bewältigung der Corona-Zeit unter die Arme zu greifen.
Bekommen hatte der Lau-Verlag den Druck- und Produktionskostenzuschuß für das Buch „Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ des Politologen Martin Wagener, veröffentlicht im Juli 2021. Weil später der Vorwurf aufkam, Wagener vertrete in dem Werk rechtsextreme Thesen, klagte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels auf Rückzahlung der 7.500 Euro. Der Börsenverein war im Rahmen von „Neustart Kultur“ zuständig gewesen für alle Förderzahlungen an die Buchbranche. Er bezichtigte den Verlag, im Förderantrag fälschlicherweise versichert zu haben, mit dem Buch „keine jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalte“ zu verbreiten.

Claudia Roth schaltete den Verfassungsschutz ein
Das Landgericht Frankfurt wies die Klage nun ab. Der Lau-Verlag darf die Förderung behalten, da das Buch „zwar als durchaus reaktionär und in großen Teilen auch rechtsnational sowie verfassungskritisch, aber noch nicht als verfassungsfeindlich einzuordnen“ sei, wie das Gericht darlegte. Der Börsenverein kann gegen die Entscheidung binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen.
Die Brisanz des Urteils ergibt sich daraus, daß der Extremismus-Vorwurf gegen das Buch maßgeblich auf einem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom Juni 2023 fußt. Der Inlandsgeheimdienst war seinerzeit von Claudia Roth (Grüne), die inzwischen als Kulturstaatsministerin auf Grütters gefolgt war, beauftragt worden, „Kulturkampf um das Volk“ auf Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu überprüfen. Den Vorgang ins Rollen gebracht hatte eine Presseanfrage des Deutschlandfunks, der im April 2023 unter dem Titel „Corona-Fördermittel für rechtsextreme Buchprojekte“ über das Buch berichtet hatte.
Wageners Volksbegriff verstoße gegen die Menschenwürde
In seinem Gutachten bestätigte der Verfassungsschutz den Verdacht des Deutschlandfunks sowie der Kulturstaatsministerin und stufte das Buch als verfassungsfeindlich ein. Zur Begründung führte der Inlandsgeheimdienst aus, der Autor Wagener mache sich in seinem Werk für einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff stark, der „im Widerspruch zu Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ stehe, also im Widerspruch zur Menschenwürdegarantie. Der Politologe klassifiziere deutsche Staatsbürger „auf Grundlage von ethnischen Zugehörigkeiten letztlich in solche erster und zweiter Klasse“
Der Verfassungsschutz listet mehrere Zitate aus Wageners Buch auf. So sollen etwa die folgenden Zeilen als Beleg für seinen extremistischen Volksbegriff dienen: „Von der Bundesregierung wird seit vielen Jahren eine nachhaltige Umformung der Zusammensetzung der Bevölkerung betrieben.“ Ebenfalls zur Last gelegt wird ihm eine Passage über drei Fußballnationalspieler: „Tabuisiert werden soll eine simple Tatsache: Özil, Gündogan und Can sind Türken mit einem deutschen Paß, die für Deutschland spielten, weil sie in dieser Mannschaft größere Erfolgschancen auf den Europa- oder Weltmeistertitel haben. (…) Alle drei werden aber in ihrem Herzen zuvörderst Türken bleiben.“
Welche Folgen hat das Urteil für ein AfD-Verbotsverfahren?
Mit dem gleichen Argument, dem ethnischen Volksbegriff, begründet der Verfassungsschutz die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem (JF berichtete). Auch in einem Verbotsverfahren wäre der ethnische Volksbegriff voraussichtlich das zentrale Argument gegen die Partei.
Vor diesem Hintergrund erlangt das Urteil des Landgerichts bundespolitische Tragweite. Denn mit der Entscheidung gegen den Börsenverein positionierte sich das Gericht zugleich gegen die Argumentation des Verfassungsschutzes, auf die der Börsenverein seine Klage gestützt hatte. Es drängt sich die Frage auf: Wenn der Inlandsgeheimdienst die Aussagen eines Autors zum ethnischen Volksbegriff zu Unrecht als verfassungsfeindlich einstuft, wie stichhaltig ist dann der gleiche Vorwurf derselben Behörde gegen die AfD, zumal mit Blick auf die hohen Hürden für ein Parteiverbot?
Autor Wagener jedenfalls, dessen Beiträge regelmäßig auch in der Neuen Zürcher Zeitung, Tichys Einblick oder in dieser Zeitung erscheinen, hatte die Anschuldigungen von Beginn an scharf zurückgewiesen. In einem Schreiben an den Lau-Verlag betonte er, eine Aufspaltung von deutschen Staatsangehörigen in eine erste und zweite Klasse sei „ein abartiger Gedanke und von seinem Weltbild weit entfernt“. Er habe einen kulturellen Volksbegriff erarbeitet, der vollkommen verfassungskonform sei. Einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff befürworte er nicht. Er habe diesen und die Diskussion darüber lediglich dargestellt.


Dann bin ich gespannt wie das OLG urteilen wird. Ob da schon der Marsch durch die Institutionen von links-grün angekommen ist.