Viele werden sich an Meldungen erinnern, nach denen es im Zusammenhang mit der Auszählung der Bundestagswahl vom Februar 2025 möglicherweise zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte. Wegen der Verwechslungsgefahr zwischen den Parteien „Bündnis Wagenknecht“ (BSW) und „Bündnis Deutschland“ aufgrund unklarer Bezeichnungen auf den Wahlzetteln, könnten Wähler unabsichtlich ihr Kreuz an der falschen Stelle gemacht haben. Da dem BSW nur 9.500 Stimmen für den Einzug in den Bundestag fehlten, könnte sich bei einer Neuauszählung der Wahl das Ergebnis für die Partei noch nachträglich ändern. Denn, so das BSW, auch bei den Auszählungen könnte es zu Verwechslungen und daher zu falschen Zuordnungen gekommen sein. Stimmt das, wäre es bei 92.000 Wahlkreisen in Deutschland nicht unwahrscheinlich, dass die fehlenden Stimmen für das BSW doch noch zusammenkommen könnten.
Das BSW klagte beim Bundesverfassungsgericht auf Neuauszählung, doch dieses verwies auf den Bundestag, dessen Wahlausschuss zuerst über die Beschwerde zu entscheiden habe. Doch der hat auch 6 Monate nach seiner Konstituierung noch keine Entscheidung getroffen. Verschleppung? Der Verdacht liegt nahe, wird doch der Ausschuss mehrheitlich von den Kartellparteien besetzt, die im Falle eines nachträglichen Einzuges des BSW in den Bundestag in Schwierigkeiten geraten könnten: Die jetzige Regierung verlöre ihre Mehrheit und es wäre eine weitere Oppositionspartei im Parlament vertreten, die den Altparteien bei benötigten Zweidrittelmehrheiten in die Suppe spucken könnte.
Inzwischen fordern auch namhafte Juristen und Politikwissenschaftler eine Neuauszählung der Bundestagswahl. Lesen Sie dazu hier einen Beitrag in der Augsburger Allgemeinen.

