Blinder Gehorsam

Das mit der Gründung der Bundeswehr eingeführte Konzept der „Inneren Führung“ kannte den „Staatsbürger in Uniform“, der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet war und auf sein moralisches Gewissen hörte. Auf dieser Grundlage wurden Generationen von Soldaten ausgebildet. Dieses Konzept sah vor, dass der Soldat nicht blinden Gehorsam übte, sondern beurteilen sollte und konnte, ob Befehle rechtmäßig waren oder nicht. Befehle, die gegen die Menschenwürde verstießen oder keinen dienstlichen Zweck hatten, brauchte der Soldat nicht zu befolgen. Befehle, die Straftaten beinhalteten, durfte der Soldat nicht ausführen. All dies wurde im Soldatengesetz festgeschrieben.

Wie heute durch viele weltweite Studien einwandfrei festgestellt ist, birgt die Impfung mit mRNA-Wirkstoffen eine hohe  Gefahr schwerster Nebenwirkungen bis zum Tod. Außerdem stellten Ungeimpfte zu keinem Zeitpunkt ein Risiko für die Bevölkerung dar. Die Enthüllung der so genannten „RKI-Protokolle“ brachte ans Licht, dass sich die Politik hierüber bereits zu Beginn der Impfungen klar sein musste. Sie ignorierte die Gefahren aus machtpolitischen Gründen. Eine gewissenlose und profitgierige Medizin folgte willig. Leider steht bis heute eine strafrechtliche Aufarbeitung dieser Vergehen immer noch aus, was vor allem daran liegt, dass es in Deutschland keine unabhängige Justiz mehr gibt.

Soldaten, die sich aus den oben genannten Gründen gegen die Impfflicht wehrten, wurden strafrechtlich wegen Ungehorsam verfolgt. Einige von ihnen wurden aus dem Dienstverhältnis ohne jeden Versorgungsanspruch für sich und ihre Familien entfernt. Auch nach Beendigung der Impfpflicht, die auch aus dem Grunde ausgesetzt wurde, weil sich herausgestellt hatte, dass die Impfung gegen den Corona-Virus weitestgehend wirkungslos war, werden Soldaten nach wie vor strafrechtlich verfolgt. Zuletzt wurde Anfang Oktober 2025 die Klage eines ehemaligen Zeitsoldaten abgewiesen, der sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen seine Entlassung wegen Impfverweigerung gewehrt hatte. Verschärfend wurde dem Soldaten vorgeworfen, dass er gegenüber seinen Vorgesetzten erklärt hatte, er habe das „Vertrauen in die Führung“ verloren.

Dass er dieses Vertrauen verloren hat, kann dem Soldaten allerdings niemand verdenken. Denn die Corona-Impfflicht bei der Bundeswehr – wie auch bei den Pflegediensten – war von vornherein rechts-, da verfassungswidrig. Aufgrund der oben geschilderten Tatsachen hinsichtlich der Unwirksamkeit und Gefährlichkeit der Impfung sowie der Ungefährlichkeit der Ungeimpften hinsichtlich einer Verbreitung der Krankheit, die der Politik jederzeit bekannt waren, stellte der Zwang zur Impfung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit dar. Außerdem waren mit einer solchen Anordnung höchstwahrscheinlich schwere Straftaten wie Nötigung, Körperverletzung und evtl. sogar Tötungsdelikte verbunden.

Die Soldaten hatten also nicht lediglich das Recht, sondern die Pflicht, den Impfbefehl zu verweigern. Doch offensichtlich hat man bei der Bundeswehr und in den Gerichten die Innere Führung und den Staatsbürger in Uniform vergessen.

KMR

 

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