UN-Kritik an Deutschland wegen Palästinenser-Demos

Experten der Vereinten Nationen haben Deutschland wegen angeblicher Menschenrechtsverstößen gegen Pro-Palästina-Demonstrationen scharf kritisiert. Der Völkerrechtler Alfred de Zayas berichtete dazu auf seiner Homepage am 16.10.205 wie folgt:

GENF (16. Oktober 2025) – UN-Experten* forderten Deutschland heute auf, die Kriminalisierung, Bestrafung und Unterdrückung legitimer palästinensischer Solidaritätsaktivitäten zu beenden.

„Wir sind alarmiert über das anhaltende Muster der Polizeigewalt und die offensichtliche Unterdrückung des palästinensischen Solidaritätsaktivismus durch Deutschland“, sagten die Experten.

Sie forderten Deutschland auf, seinen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen und das Recht auf friedliche Versammlung für alle ohne Diskriminierung zu respektieren und zu ermöglichen. „Im Rahmen des Versammlungsrechts sind gewaltfreie Proteste geschützt und dürfen nicht bestraft werden“, so die Experten. „Politische Proteste und die Äußerung abweichender Meinungen dürfen keinen unangemessenen inhaltlichen Einschränkungen unterliegen.“

Die Experten stellten fest, dass Deutschland seit Oktober 2023 die Beschränkungen für palästinensische Solidaritätsaktivitäten und Proteste verschärft und ausgeweitet hat, obwohl die Aktionen insgesamt friedlich waren und dazu dienten, legitime Forderungen zu äußern, wie etwa die Forderung nach einem Stopp der Waffenexporte nach Israel, einem Ende des Völkermords und der illegalen israelischen Besatzung, der Gewährleistung des Zugangs humanitärer Hilfe zum Gazastreifen, der Anerkennung des Staates Palästina und der Rechenschaftspflicht derjenigen, die Gräueltaten begangen haben.

In den vergangenen Monaten wurden Demonstranten für palästinensische Solidarität in Berlin Berichten zufolge Opfer von Polizeigewalt. Einige wurden verletzt und benötigten medizinische Versorgung. Dutzende wurden Berichten zufolge festgenommen, einige nur, weil sie „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“ skandierten. Dieser Slogan wird von der weltweiten palästinensischen Solidaritätsbewegung häufig verwendet, von den deutschen Behörden wurde er jedoch als Ausdruck der Unterstützung für die Hamas gewertet, stellten die Experten fest. Während einige Gerichte Geldstrafen oder Verbote bestätigten, da der Slogan als „Duldung von Gewalt“ eingestuft wurde, erkannten andere Gerichte ihn als durch die Meinungsfreiheit geschützt an. Darüber hinaus äußerten die Experten ihre Besorgnis darüber, dass bei Protesten zum zweiten Jahrestag des von der Hamas angeführten Angriffs vom 7. Oktober und des darauf folgenden Völkermords in Gaza von willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen und Polizeigewalt berichtet wurde, darunter auch von Polizisten, die gewaltlosen Aktivisten ins Gesicht schlugen; während die Polizei in Berlin Berichten zufolge in letzter Minute ein Protestverbot ohne stichhaltige Begründung verhängte.

„Wir haben gegenüber der deutschen Regierung regelmäßig Bedenken hinsichtlich unangemessener Einschränkungen palästinensischer Solidaritätsbewegungen geäußert, unter anderem durch angeblich ungerechtfertigte Verbote und die Streichung von Geldern für Vereine, Einschränkungen friedlicher Versammlungen, Veranstaltungen und Teilnehmer, übermäßigen Einsatz von Polizeigewalt und willkürliche Inhaftierungen, auch von Minderjährigen, umfassende Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidigern und geschützten Meinungsäußerungen im Zusammenhang mit der Verteidigung der palästinensischen Identität und Rechte sowie Zwangsabschiebungen“, sagten sie.

Die Experten stellten fest, dass Deutschland sich häufig auf weitreichende Begründungen wie Sicherheit, öffentliche Ordnung, Antisemitismusprävention oder das Verbot der Unterstützung terroristischer Organisationen beruft.

Sie betonten, dass die Verwendung außenpolitischer Begründungen und der Missbrauch des Einwanderungsrechts zur Ablehnung der Staatsbürgerschaft oder zur Abschiebung von Aktivisten alarmierend seien. „Dies steht im Widerspruch zu internationalen Standards und beeinträchtigt den Schutz demokratischer Freiheiten erheblich“, erklärten sie.

„Deutschland muss Maßnahmen zur Beendigung von Gräueltaten und Völkermord unterstützen, nicht unterdrücken“, so die Experten. „Keine Umstände rechtfertigen unnötige und exzessive Polizeigewalt oder die ungerechte Kriminalisierung der Ausübung grundlegender Freiheiten.“

Die Experten haben sich mit der deutschen Regierung in Verbindung gesetzt, um ihre Bedenken zum Ausdruck zu bringen.

*Die Experten:

 

Anmerkung der Redaktion: Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass Inhalte von Beiträgen fremder Autoren nicht unbedingt die Meinung der SWG widerspiegeln müssen!

 

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