Ausgehend vom Thüringischen Innenminister Georg Maier (SPD) haben verschiedene Politiker der CDU der AfD vorgeworfen, parlamentarische Anfragen gezielt zur Ausspähung kritischer Infrastruktur zu nutzen, um die Informationen dann Russland zugänglich zu machen. Die Rede ist vom „Abarbeiten einer Liste des Kremls“. Inzwischen haben sich Vertreter der SPD und der Grünen den Anschuldigungen angeschlossen.
Beweise für die Behauptungen wurden allerdings bislang nicht vorgelegt. Mehrere Landesregierungen haben unterdessen erklärt, ihnen lägen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
Im Raum steht also der Verdacht des Landesverrats gegen die AfD, eine der schwersten Straftaten, die das Gesetz kennt. Umgekehrt wären unbelegte Anschuldigungen in dieser Richtung zweifellos als Verleumdung zu werten. Soweit bekannt ist, hat die AfD bereits entsprechende Anzeigen gestellt.
Einige Medien berichteten, CDU und CSU hätten im Rahmen einer Klausurtagung darüber beraten, eine Spionagekampagne zur Diskreditierung der AfD zu führen. Betätigt werden konnte dies bisher noch nicht.
Grünen-Politiker forderten allerdings bereits, die Einschränkung parlamentarischer Rechte der AfD, wie das Fragerecht, zu prüfen.
Was bezwecken die ganz offensichtlich ja haltlosen Spionagevorwürfe gegen die AfD? Zweifellos soll die Aufmunitionierung eines Verbotsverfahrens fortgesetzt werden. Union und SPD hatten ja kürzlich angekündigt, das Vorgehen gegen die in Umfragen stärkste Partei weiter verschärfen zu wollen.
Nun wird allerdings das Ganze ins Absurde hinein gesteigert. Dass dabei zunehmend rechtsstaatliche Grundsätze missachtet werden und auf strafwürdige Methoden wie Verleumdungskampagnen zurückgegriffen wird, sollte alarmieren.
Der Wille des Kartells der Altparteien, die demokratische Oppositionspartei AfD möglichst noch vor den wichtigen Landtagswahlen des kommenden Jahres als Konkurrenten auszuschalten (wie auch immer), zeigt sich bei alldem überdeutlich.
KMR

