Schriftsätze des so genannten Verfassungsschutzes lesen sich über weite Strecken wie Antifa-Pamphlete (sofern man sie wegen der ausgiebigen Schwärzungen überhaupt richtig lesen kann), weshalb man den Verdacht haben könnte, an beiden Stellen säßen dieselben Leute.
Auch der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, erfährt das zunehmend am eigenen Leibe. Er wehrt sich juristisch dagegen, muss aber auch feststellen, dass die Gericht den hanebüchenen Unsinn der Schlapphüte leider nur allzu oft unbesehen glauben.
Die Junge Freiheit berichtet am 3.12.2025 auf ihrer Weltnetzseite:
Maaßen legt mit neuem Schriftsatz gegen den Verfassungsschutz nach
Vor mehr als zwei Jahren wurde erstmals bekannt, daß der Bundesverfassungsschutz seinen langjährigen ehemaligen Präsidenten Hans-Georg Maaßen selbst ins Visier genommen hat. Seit Maaßen dann im März 2024 beim Verwaltungsgericht Köln gegen seine Beobachtung Klage einreichte, belegen die beiden Seiten sich und das Gericht mit immer neuen Schriftsätzen.
Erst ging im Mai 2024 eine Antragserwiderung des Verfassungsschutzes ein, in der dieser die Beobachtung Maaßens ausführlich zu begründen versuchte und dem früheren Christdemokraten rassistische Agitation, demokratiefeindliche Positionen und die Verbreitung antisemitischer Narrative unterstellte. Es folgte im Januar 2025 eine Replik Maaßens, auf die der Verfassungsschutz wiederum im Mai 2025 mit einer neuerlichen Stellungnahme antwortete. Im Oktober veröffentlichte Maaßen sämtliche Schriftsätze im Internet.
Am Montag nun legte er mit dem nächsten – seinem in diesem Verfahren nunmehr dritten – Schreiben nach. Es ist die Replik auf die Replik auf die Replik auf die Replik. 127 Seiten umfaßt das Dokument insgesamt. Und Maaßen beziehungsweise sein Anwalt Christian Conrad von der Rechtsanwaltskanzlei Höcker nutzen den Platz nicht nur, um einzelne Behauptungen des Verfassungsschutzes gezielt zu widerlegen.
Codes und Chiffren müssen es richten
Vielmehr analysieren sie in äußerst scharfem Ton auch die – so wörtlich – „Diskreditierungstechnik der Beklagten“, also des Verfassungsschutzes. In insgesamt zehn Punkten arbeiten sie heraus, auf welche Instrumentarien die Behörde in ihren „Schriftsatzorgien“ zurückgreife, um Maaßen zu beschädigen.
Ein Beispiel: „die Technik, mit Hilfe von angeblichen Codes, Chiffren oder Zitaten Aussagen radikale Bedeutungsinhalte zu unterstellen“. Bereits in seiner ersten ausführlichen Begründung hatte der Verfassungsschutz den Antisemitismusvorwurf etwa damit zu belegen versucht, daß Maaßen Kritik an „Globalisten“ geübt hatte; dies sei als judenfeindliche Chiffre zu verstehen.
Maaßen tritt dem im neuen Schriftsatz energisch entgegen: „Diese Technik wird nicht nur vom beklagten Verfassungsschutz, sondern inzwischen auch von linksradikalen NGOs oder Einzelpersonen bei der politischen ‘Feindbekämpfung‘ eingesetzt, und zwar indem Aussagen von Zielpersonen inzwischen auch mithilfe von KI systematisch untersucht werden, um nachträglich Aussagen eine völlig andere Bedeutung zu unterschieben oder in einen anderen Zusammenhang zu stellen.“
Man muß es nur oft genug wiederholen
Eine andere Technik, die Maaßen beim Verfassungsschutz ausgemacht haben will: „die Technik der Einschränkung des Fokus“. Demnach befasse sich die Kölner Behörde nicht „mit der Gesamtperson“ Maaßens, sondern picke sich „mit der Macht eines mehrere tausend Mitarbeiter umfassenden Apparats gezielt einzelne seiner Aussagen“ heraus.
Maaßens Anwalt verweist darauf, daß sein Mandant mit einer Japanerin verheiratet und wiederholt von israelischen Diensten belobigt worden sei. Aber: „Allein in dem hier behandelten Schriftsatz der Beklagten wird dem Kläger mittels der Techniken der Schein-Argumentation zehnmal ohne substantielle Begründung Rassismus vorgeworfen, ohne daß auf die Person des Klägers eingegangen wird.“
Eine dritte im Schreiben angeprangerte Technik: „die Technik der Wiederholung“. Durch das Wiederholen von Scheinargumenten und subtilen Ad-hominem-Angriffen soll der Leser dazu geführt werden, das Vorgetragene nicht mehr in Frage zu stellen. „Die Annahme ist: Wenn etwas oft genug wiederholt wird, dann nimmt der Leser es irgendwann als wahr hin.“
„Verfassungsschutz muß dieses Störgefühl ertragen“
Maaßen beziehungsweise sein Anwalt gehen auch ausführlich und im Detail auf einzelne Vorhaltungen des Verfassungsschutzes ein. Der Verfassungsschutz hatte Maaßen etwa angekreidet, daß er im März 2024 von einem „dissidentischen Bereich in Deutschland“ gesprochen hatte. Damit stelle Maaßen die Bundesrepublik „als autoritäres oder diktatorisches Regime dar“, argumentierten die Kölner.
Maaßens Anwalt reagiert mit dem Verweis darauf, daß der Verfassungsschutz nicht die Befugnis habe, Begriffe wie „dissident“ in seinem Sinne zu definieren. „Auch wenn sie (die Beklagte; Anm. d. Red.) ein Störgefühl hat, weil sie dieser Begriff an Widerstandskämpfer erinnern sollte, muß sie dieses Störgefühl ertragen.“
Ein weiteres Beispiel: Der Verfassungsschutz hatte Maaßen auch vorgeworfen, die AfD zu verharmlosen, denn jener hatte im Juli 2024 angeprangert, daß die Partei von den anderen Parteien ausgegrenzt werde. „Die AfD ist keine Partei, die man nur deswegen, weil sie gegen den Mainstream schwimmt, diffamieren und diskreditieren darf.“ Diese Äußerung bezeichnete die Kölner Behörde ihrerseits als „befremdlich“.
„Besonders bizarr“
Maaßen reagiert darauf nun mit der Bemerkung: „Es ist jedenfalls für den Kläger neu, daß die so genannte ‘AfD-Verharmlosung‘ eine geheimdienstliche Beobachtung durch den beklagten Verfassungsschutz auslösen kann, wenn man jedenfalls aus subjektiver Sicht der Beklagten (also des Verfassungsschutzes; d. Red) ein AfD-Verharmloser ist.“
Ein drittes Beispiel: Die Kölner Schlapphüte hatten Maaßen sogar eine Verharmlosung des Nationalsozialismus attestiert. Zur Begründung führten sie an, daß er im Juli 2024 ausgeführt hatte, Deutschland sei „mit dem Dreißigjährigen Krieg, den Napoleonischen Kriegen und dem Zweiten Weltkrieg“ gestraft gewesen, denn die hätten „unglaubliches Leid über uns“ gebracht.
Dazu notierte der Verfassungsschutz, „daß er (Maaßen; Anm. d. Red.) mit keinem Wort die enormen Verluste an Menschenleben, das große menschliche Leid und die gewaltigen Zerstörungen auch nur erwähnt, die der vom NS-Regime begonnene Krieg für andere, nicht zuletzt auch die angegriffenen und besetzten Länder bedeutet hat“. Maaßens Anwalt findet diese Argumentation einer „Verharmlosung des Nationalsozialismus durch Unterlassen“ nur noch „besonders bizarr“.
Auch das Gericht kommt schlecht weg
Warum das ganze? „Es war und ist offensichtlich nicht das eigentliche Ziel des Verfassungsschutzes und der Bundesregierung, den Kläger zur Abwehr einer möglichen Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung als möglichen Verfassungsfeind zu beobachten“, führt der Schriftsatz zur Motivlage aus. „Sondern die Überwachung durch den Verfassungsschutz wurde offensichtlich als Mittel eingesetzt, um dem Kläger als politischem Gegner auf andere Weise schweren Schaden zuzufügen.“
Vom Kölner Verwaltungsgericht scheint sich Maaßen, der im Oktober aus der WerteUnion austrat, in dem laufenden Verfahren allerdings nicht allzu viel zu erhoffen. Denn auch dieses kommt im Schriftsatz nicht gut weg. Bisher habe die Kammer nicht dafür gesorgt, daß der Verfassungsschutz sämtliche Akten zur Überwachung Maaßens ungeschwärzt vorlegen muß, heißt es darin. Dadurch erwecke sie den Eindruck, „daß sie an der Aufklärung des streitigen Behördenverhaltens nicht interessiert ist“.
Zugleich zählt Maaßens Anwalt das Gericht inhaltlich an. Mit Blick auf die zuvor analysierten Diskreditierungstechniken des Verfassungsschutzes notiert er: „Dem Unterzeichner ist (leider) bekannt, daß die erkennende Kammer bislang derartigen nachrichtendienstlichen Tätigkeiten und Tricks allzu gerne erliegt.“ Dennoch baut er den Richtern eine Brücke: „Gerade dieses Verfahren ermöglicht es der Kammer aber, ihre bisherige Rechtsprechung bzw. Rechtsprechungslinie endlich zu hinterfragen.“


